Alle Kategorien
Suche

Bahncard vergessen im Zug - was tun?

Die Bahn macht mobil.
Die Bahn macht mobil. © Uwe Schwarz / Pixelio
Wer kennt das nicht? Man sitzt gemütlich im Zug auf dem Weg zu Verwandten oder in den Urlaub und der Kontrolleur kommt, um die Tickets zu überprüfen. Da man die Bahncard für den Rabatt benutzt hat, möchte der Kontrolleur natürlich auch sehen, ob Sie auch wirklich eine besitzen. Hier erfahren Sie was Sie tun können, wenn Sie vergessen haben, Ihre Bahncard mit auf die Reise zu nehmen.

Was tun, wenn die Bahncard vergessen wurde?

  1. Der Kontrolleur tritt an Sie heran und fragt Sie mit dem üblichen Satz "Die Fahrkarten bitte!" nach Ihrem Reiseticket.
  2. Nachdem er sieht, dass Sie einen Rabatt durch Ihre Bahncard erhalten haben, fragt er Sie auch danach.
  3. Sie schauen in Ihre Geldbörse und stellen fest, dass der ursprüngliche Platz Ihrer Bahncard leer ist und erinnern sich, wie Sie diese vor Reiseantritt zu Hause in der Hand hatten und sie auf dem Schreibtisch haben liegen lassen.
  4. Nachdem Sie dies dem Fahrkartenkontrolleur mitgeteilt haben, wird er Ihnen nicht wie befürchtet den Differenzbetrag zu dem Normalpreis in Rechnung stellen, sondern mit Hilfe Ihres Personalausweises, Ihre Daten in das DB-System eingeben und vermerken, dass Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Bahncard nachreichen werden. Dies können Sie in allen deutschen DB-Service-Centern tun.
  5. Danach wird Ihr Ticket ganz normal abgestempelt und Sie erhalten zusätzlich einen Erinnerungszettel von dem Bahnangestellten.

Was Sie sonst noch wissen müssen

  • Der Kontrolleur kann mit Hilfe seines mobilen Mini-Computers im System nachschauen, ob unter Ihrem Namen überhaupt eine gültige und auch bezahlte Bahncard existiert.
  • Ein versäumtes Nachreichen der Bahncard, die Sie vergessen haben, mit sich zu führen, kann teuer werden. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen bekommen Sie ein Schreiben der Deutschen Bahn mit einer Zahlungserinnerung welche schon als 1. Mahnung gilt. Kommen Sie dem trotzdem nicht nach, bekommen Sie erneut eine Mahnung mit zusätzlich hohen Mahnkosten.
  • Sollten Sie den Kontrolleur anlügen und es existiert keine Bahncard unter Ihrem Namen, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich im Zug auszugleichen, können Sie dies vor Ort nicht tun, erhalten Sie eine Rechnung. In seltenen Fällen ist es sogar möglich, dass Sie eine Anzeige wegen Betrugs erhalten können.

Im Großen und Ganzen ist es also nicht schlimm, wenn Sie Ihre Bahncard vergessen. Versäumen Sie das Nachreichen nicht und keiner nimmt es Ihnen übel. Gute Reise!

Teilen: