Babyerstausstattung beantragen - so geht´s

Das Beantragen einer Babyerstausstattung kann minderbemittelten Familien viele Sorgen ersparen. Das Beantragen einer Babyerstausstattung kann minderbemittelten Familien viele Sorgen ersparen.
Zur Babyerstausstattung gehören ein Kinderwagen, ein Wickeltisch, ein Babybettchen und viele andere Dinge, die zusammen eine ganz schöne Stange Geld kosten. Familien bzw. Mütter mit geringem Einkommen haben zum Glück die Möglichkeit finanzielle Hilfe für die Babyerstausstattung zu beantragen. Damit dies gelingt, muss man natürlich zunächst einmal wissen, wo und wie man diese Unterstützung beantragen kann und wer einen Anspruch auf eine Babyerstausstattung hat.
Sebastian Pekrul
14.12.2010 Sebastian Pekrul

Voraussetzungen für den Erhalt einer Babyerstausstattung

  • Die Möglichkeit, eine Babyerstausstattung zu beantragen, ist schwangeren Frauen mit einem geringen Einkommen oder solchen, die in eine seelische oder finanzielle Notlage geraten sind, vorbehalten.
  • Wenn Sie sich in keinster Weise in einer Notlage befinden und über ein ausreichend hohes und gesichertes Einkommen verfügen, müssen Sie die Babyerstausstattung mit hoher Wahrscheinlichkeit selber bezahlen. 
  • Allerdings haben auch Schwangere mit geringem Einkommen keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder für eine Babyerstausstattung, da es sich dabei um freiwillige Hilfeleistungen handelt. 

So beantragen Sie die finanziellen Hilfen

  • Den  Antrag für finanzielle Hilfe zur Anschaffung einer Babyerstausstattung erhalten Sie bei anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen wie Pro-Familia oder dem Sozialdienst Katholischer Frauen.
  • Bei eben diesen Stellen erhalten Sie auch genauere Auskunft darüber, ob Sie einen Anspruch auf die Babyerstausstattung haben und welchen Möglichkeiten zum Beantragen dieser Ihnen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen die Schwangerschaft beim Beantragen einer Babyerstausstattung in der Regel durch eine entsprechende ärztliche Bescheinung belegen. 
  • Finanzielle Hilfe für eine Babyerstausstattung müssen Sie zudem generell vor (!) der Geburt des Kindes noch während der Schwangerschaft beantragen.
  • Sofern Sie Stiftungsgelder zur Anschaffung einer Babyerstausstattung erhalten, dürfen diese nicht auf das ALG II angerechnet werden. 
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