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Auto stilllegen - so klappt's

Gönnen Sie Ihrem Cabriolet eine Winterpause und lassen Sie es stilllegen!
Gönnen Sie Ihrem Cabriolet eine Winterpause und lassen Sie es stilllegen!
Wird ein Auto längere Zeit nicht gebraucht, kann man es aus Kostengründen stilllegen lassen. Wollen Sie z.B. ein Cabriolet im Winter nie nutzen, wählen Sie ein Saison-Kennzeichen. Wünschen Sie eine komplette Stilllegung, haben Sie 2 Möglichkeiten: eine vorübergehende Stilllegung für einen unbestimmten Zeitraum oder eine endgültige Stilllegung mit anschließender Verwertung. Mit den entsprechenden Unterlagen klappt’s.

Was Sie benötigen:

  • Saison-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)
  • Personalausweis
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Geld
  1. Bei jeglicher Form von Stilllegungen werden in der Regel automatisch das Finanzamt (Kfz-Steuer) und die Versicherung (Kfz-Versicherung) informiert.
  2. Außer den behördlichen Formalitäten sollten Sie, bevor Sie Ihr Auto befristet stilllegen und abstellen wollen, noch beachten: das Auto sollte sauber und trocken sein, einen vollen Tank haben (verhindert Rost bei Metalltanks), Sie sollten zwischenzeitlich immer mal den Zustand des Autos prüfen (Verdeck bewegen, Gummis, Batteriestand, Kühlsystem usw.).

Auto vorübergehend stilllegen 

  1. Bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt beantragen Sie die vorübergehende Stilllegung Ihres Autos.
  2. Sie müssen dazu vorlegen: Ihren Personalausweis (gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis eines Bevollmächtigten), die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die Fahrzeugkennzeichen und natürlich Geld.
  3. In die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief) wird ein Abmeldestempel eingetragen.
  4. Die Kfz-Kennzeichen werden entwertet. Heben Sie sie unbedingt auf, sie können bei Wiederzulassung verwendet werden.
  5. Die Betriebserlaubnis bleibt erhalten. Dauert die Stilllegung länger als 7 Jahre, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei Wiederzulassung Ihres Autos müssen Sie den Nachweis einer Vollinspektion erbringen.

Fahrzeug endgültig stilllegen 

  1. Um das Auto endgültig stilllegen zu lassen, müssen Sie die gleichen Unterlagen in Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt vorlegen, wie zuvor in Punkt 2 genannt.
  2. Die Fahrzeugkennzeichen werden entwertet, der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird abgeschnitten und damit ungültig gemacht. Die Betriebserlaubnis Ihres Autos erlischt sofort.
  3. Das Auto muss entsorgt werden, wofür man einen Verwertungsnachweis bekommt. Will ein Besitzer es auf Dauer z.B. auf seinem Grundstück abstellen, benötigt er dazu eine Sondergenehmigung. Dazu bekommt er Auflagen bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.

Auto jährlich zum gleichen Zeitraum stilllegen 

  1. Besitzen Sie z.B. ein Cabriolet und wollen es jährlich im gleichen Zeitraum stilllegen, melden Sie das Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle bzw. Ihrem Straßenverkehrsamt.
  2. Zum Nachweis Ihrer Berechtigung müssen Sie dort die bereits mehrfach genannten Dokumente und die Fahrzeugkennzeichen vorlegen. Sie wählen den Stilllegungszeitraum einmal, er wird auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Dieser Vorgang ist ebenfalls kostenpflichtig.
  3. Nur während des aufgedruckten Zeitraums (z.B. 03/10) darf das Auto auf öffentlichen Straßen bewegt werden, im Beispiel also vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres.
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