- 10.11.2010 Jürgen Hemminger
- Einen Kaufvertrag
- Ein Gutachten
Sie möchten sich ein neues Auto anschaffen und wollen deshalb Ihr bisheriges Fahrzeug verkaufen? Das ist grundsätzlich kein Problem, wenn Sie Ihren Wagen so anbieten, dass der tatsächliche Zustand offenkundig wird. Spielen Sie dabei mit offenen Karten und verheimlichen Sie keine Vorschäden.
So veräußern Sie Ihr Auto privat
- Es gibt unterschiedliche Methoden, mit denen Sie Ihr Auto privat verkaufen können. Sei es durch Anzeigen in Zeitungen oder auch über das Internet.
- Besorgen Sie sich, bevor es zum Verkauf kommt, einen vorgefertigten Kaufvertrag, den Sie in jedem guten Schreibwarenhandel erhalten.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Ihr Fahrzeug wirklich wert ist, sollten Sie die Möglichkeit eines Gutachtens in Erwägung ziehen. Dies kostet zwar Geld, kann sich jedoch später durchaus bezahlt machen.
- In solch einem Gutachten sind dann nämlich auch alle Schäden aufgeführt, die das Fahrzeug mitbringt.
- Hiermit können Sie sich gegen etwaige spätere Regressforderungen absichern, sollte der Käufer nachträglich den Kauf rückgängig machen wollen.
- Wenn Sie kein Gutachten haben und dem Käufer einen wesentlichen Mangel verschweigen, kann Sie das später teuer zu stehen kommen, denn auch Sie als Privatverkäufer haften für etwaige Folgeschäden durch Ihr Auto.
- Wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen, füllen Sie den oben genannten Kaufvertrag vollständig aus und halten auch etwaige Mängel genau darin fest. Nur so können Sie sicher sein, dass der Verkauf ordnungsgemäß durchgeführt wird.
- Lassen Sie den Käufer auf jeden Fall eine Probefahrt unternehmen, damit er sich selbst vom Zustand Ihres Autos überzeugen kann.