- 28.09.2010 Filip Jünger
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Kennzeichenschilder
- Evtl. Verwertungsnachweis
- 10 - 30 Euro
Vorübergehend abmelden oder das Auto endgültig stilllegen?
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Seit dem 01.03.2007 können Sie Ihr Auto für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren komplett außer Betrieb setzen. Sie dürfen dann mit diesem Auto nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
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Sollten Sie das Auto auch innerhalb der nächsten sieben Jahre oder darüber hinaus nicht mehr in Betrieb nehmen wollen, dann können Sie es allerdings auch gleich komplett stilllegen.
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Das alles ist möglich an Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Also auch dort wo Sie Ihr Auto angemeldet oder um gemeldet haben.
KFZ abmelden - das brauchen Sie dazu
Damit Sie sich nicht zweimal anstellen müssen, sollten Sie genau wissen welche Dokumente und sonstigen Unterlagen Sie beim Auto abmelden brauchen:
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Sie benötigen zu aller erst Ihren Fahrzeugschein (beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1), sowie Ihren Fahrzeugbrief im Original (oder auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2).
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Zusätzlich benötigen Sie beide Kennzeichenschilder (Vorne und Hinten) von dem zu Ihrem Fahrzeugschein zugehörigen Auto.
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Mit diesen drei Dokumenten sind Sie in der Lage Ihr Auto für einen Zeitraum von sieben Jahren oder länger still zu legen.
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Sollte Sie Auto gleich endgültig stilllegen lassen wollen, dann benötigen Sie zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis einer offiziellen Altauto Annahmestelle. Diese finden Sie im Internet oder dem Informationsblatt Ihrer Gemeinde oder Ihres Stadtteils.
Auto abmelden - die Kosten
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Die Kosten für eine Autoabmeldung betragen im Schnitt zwischen zehn und zwanzig Euro. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Art der Kfz-Abmeldung.
Sie können die Abmeldung Ihres Autos übrigens auch von einem Vertreter durchführen lassen, der dafür keine gesonderte Vollmacht benötigt.