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Auszug aus dem Geburtenregister - so bekommen Sie eine Abschrift

Das Geburtenregister wird beim Standesamt geführt.
Das Geburtenregister wird beim Standesamt geführt.
Wer zum Beispiel heiraten möchte, der benötigt einen Auszug aus dem Geburtenregister. Eine Abschrift aus dem Familienbuch reicht in diesem Fall nicht. Doch wie erhält man einen Auszug aus dem Geburtenregister?

Was Sie benötigen:

  • Adresse des Geburtsortes

Bei welchem Amt Sie den Auszug erhalten

  • Einen Auszug aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt.
  • Zuständig hierfür ist jedoch nicht das Standesamt, das im Moment für Sie zuständig ist (also Ihr Wohnstandesamt), sondern das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.
  • Sollten Sie zum Beispiel in einer größeren Stadt geboren sein, dann müssen Sie zusätzlich den Ortsteil kennen, indem sich das Krankenhaus befand, in dem Sie zur Welt kamen. Denn Sie müssen sich an das Standesamt wenden, in dessen Bezirk sich das Krankenhaus befindet oder befand.
  • Wenn Sie nicht wissen, in welchem Ort, bzw. in welchem Ortsteil Sie geboren wurden, dann können Sie entweder Ihre Eltern fragen oder Sie sehen in der Geburtsurkunde nach.

Wie Sie die Kopie vom Geburtenregister erhalten

Um einen Auszug vom Geburtenregister zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Gehen Sie persönlich zum betreffenden Standesamt. Dieses befindet sich in der Regel in dem örtlichen Rathaus.
  2. Meistens müssen Sie für einen Auszug aus dem Geburtenregister keinen Termin vereinbaren.
  3. Legen Sie dem Sachbearbeiter Ihren Ausweis vor, um sich persönlich identifizieren zu können.
  4. Ferner benötigt der Sachbearbeiter das Geburtsjahr, in dem Sie geboren wurden. Dieses kann er ebenfalls dem Personalausweis entnehmen.
  5. Der Sachbearbeiter fertigt nun eine Kopie des betreffenden Eintrages im Geburtenregister an und händigt Ihnen diese gegen eine geringe Gebühr aus. Regulär beträgt diese Gebühr etwa 10 Euro.

Ein Auszug aus dem Geburtenregister ist nicht mit einer Kopie der Geburtsurkunde gleichzusetzen. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Urkunden. Ferner muss der Auszug aus dem Geburtenregister in der Regel amtlich bestätigt werden.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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