Was Sie benötigen:
- Adresse des Geburtsortes
Bei welchem Amt Sie den Auszug erhalten
- Einen Auszug aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt.
- Zuständig hierfür ist jedoch nicht das Standesamt, das im Moment für Sie zuständig ist (also Ihr Wohnstandesamt), sondern das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden.
- Sollten Sie zum Beispiel in einer größeren Stadt geboren sein, dann müssen Sie zusätzlich den Ortsteil kennen, indem sich das Krankenhaus befand, in dem Sie zur Welt kamen. Denn Sie müssen sich an das Standesamt wenden, in dessen Bezirk sich das Krankenhaus befindet oder befand.
- Wenn Sie nicht wissen, in welchem Ort, bzw. in welchem Ortsteil Sie geboren wurden, dann können Sie entweder Ihre Eltern fragen oder Sie sehen in der Geburtsurkunde nach.
Wie Sie die Kopie vom Geburtenregister erhalten
Um einen Auszug vom Geburtenregister zu erhalten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke …
- Gehen Sie persönlich zum betreffenden Standesamt. Dieses befindet sich in der Regel in dem örtlichen Rathaus.
- Meistens müssen Sie für einen Auszug aus dem Geburtenregister keinen Termin vereinbaren.
- Legen Sie dem Sachbearbeiter Ihren Ausweis vor, um sich persönlich identifizieren zu können.
- Ferner benötigt der Sachbearbeiter das Geburtsjahr, in dem Sie geboren wurden. Dieses kann er ebenfalls dem Personalausweis entnehmen.
- Der Sachbearbeiter fertigt nun eine Kopie des betreffenden Eintrages im Geburtenregister an und händigt Ihnen diese gegen eine geringe Gebühr aus. Regulär beträgt diese Gebühr etwa 10 Euro.
Ein Auszug aus dem Geburtenregister ist nicht mit einer Kopie der Geburtsurkunde gleichzusetzen. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Urkunden. Ferner muss der Auszug aus dem Geburtenregister in der Regel amtlich bestätigt werden.
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