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Ausziehen mit 16 - was Sie dabei beachten sollten

Auszug mit 16 Jahren ... ab in die Eigenständigkeit!
Auszug mit 16 Jahren ... ab in die Eigenständigkeit!
16 Jahre: Pubertät, erster Freund und distanziert von den Eltern? Sie wollen ausziehen? Am besten weit weg, um allem Stress zu entgehen? Ihre Eltern meinen es nur gut mit Ihnen. Mit 16 Jahren sind Sie noch nicht volljährig und sollten einiges beim Auszug beachten.

Ausziehen mit 16 - Warum?

Es gibt viele Gründe schon früh von zu Hause auszuziehen. Auf den ersten Blick sehen Sie vielleicht auch viele Vorteile: Unabhängigkeit, keine Regeln und Vorschriften, kein Meckern und vieles mehr.

  • Haben Sie ältere Geschwister und streben nach Unabhängigkeit? Sie wollen genauso leben wie sie. Ihre eigene kleine Wohnung oder vielleicht in einer Wohngemeinschaft wohnen.
  • Sie haben einen Freund/-in? Es ist die große Liebe und Sie wollen sofort zusammenziehen.
  • Sie haben Stress mit Ihren Eltern, Vater oder Mutter? In der Pubertät und darüber hinaus wollen Sie selbstständig sein, bedenken Sie aber, dass Sie noch nicht volljährig sind und Ihre Eltern immer ein Mitspracherecht haben. In den meisten Fällen meinen sie es auch nur gut mit Ihnen.
  • Haben Sie Probleme und wollen fliehen? Das ist oft keine gute Idee, denn für jedes Problem gibt es eine Lösung.
  • Und auf den zweiten Blick: Bei näherem Hinsehen entstehen aber auch viele neue Probleme. Denn Sie sind nicht volljährig und das schränkt vieles ein.
  • Keiner räumt auf, keiner unterstützt Sie, keiner kocht für Sie und vielleicht kennen Sie diese Dinge von zu Hause aber auch nicht. 

Fakt ist, dass Sie mit 16 Jahren nicht über sich selber bestimmen können, sondern Ihre Erziehungsberechtigten beispielsweise Mietverträge unterschreiben müssen. Sie sind nicht volljährig! Und wie wollen Sie sich finanzieren, wenn Sie noch zur Schule gehen? Mit einem 400 Euro Job oder einer Ausbildungsvergütung und "Kindergeld" werden Sie nicht leben können. Ohne die finanzielle Unterstützung der Eltern wird es nicht gehen. 

    Beachten Sie das Jugendschutzgesetz

    • Im Sinne des Jugendschutzgesetzes § 1 (1) JuSchG sind Sie mit 16 Jahren, Jugendliche und das Sorgerecht und die Pflicht obliegt Ihren Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person über 18 Jahren.
    • Als 16-Jährige/r dürfen Sie sich ohne Begleitung nach 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Achtung: Nachtbars und
      -clubs sind nicht gestattet! Sie sind nicht volljährig. Das Sorgerecht liegt bei Ihrem/n Erzieher/-n. 
    • § 8 untersagt den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten: Wie sollen sich Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten um Sie sorgen, ohne Ihre Pflichten zu verletzen, wenn Sie bereits mit 16 Jahren ausziehen. So ist keine Kontrollmöglichkeit gegeben.
    • Sie sind nicht in vollem Umfang strafmündig und Ihre Eltern haften im Ernstfall für Sie.

    Überlegen Sie sich, ob Sie wirklich ausziehen wollen, denn Sie haben sicherlich sehr viel mehr Vorteile zu Hause. Ihre Eltern regeln das meiste für Sie. Wissen Sie, was auf Sie zu kommt, wenn Sie ausziehen? Wägen Sie sorgfältig Vor- und Nachteile ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im Falle eines Auszugs sind Sie bis zum 18.Lebensjahr noch auf Ihre Eltern angewiesen - das fängt bereits beim Finanziellen und dem Mietvertrag an.

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