Ausweis verlängern - so geht´s

Fingerabdrücke sind biometrische Bestandteile des neuen Personalausweises. Fingerabdrücke sind biometrische Bestandteile des neuen Personalausweises.
Ab in den Urlaub – aber zuvor noch rechtzeitig den Ausweis verlängern lassen. Denn Sie stellen fest: Die Gültigkeit Ihres Personalausweises läuft in der Urlaubszeit ab.
Frank Gerlich
24.08.2010 Frank Gerlich
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  • Personalausweis/Reisepass
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Personalausweis verlängern und neu beantragen

Was man umgangssprachlich den Ausweis verlängern nennt, bedeutet tatsächlich, einen neuen Personalausweis zu beantragen, nämlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro. Das ist notwendig, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Personalausweises endet, Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder Sie Ihren Namen ändern. Dabei gilt es folgendes zu beachten.

  • Sie müssen aufgrund der zu leistenden Unterschrift den neuen Ausweis persönlich in der zuständigen Behörde beantragen.

  • Dabei benötigen Sie zur Identifikation Ihrer Person Ihren alten Personalausweis oder Ihren Reisepass.

  • Sie müssen auch ein Passfoto in der Größe 45 x 35 mm mitbringen, das nicht älter als 2 Jahre alt ist und den Bestimmungen zur biometrischen Erkennung genügt.

  • Nach Ihrer Antragsstellung erhalten Sie vom Amt eine Antragsbestätigung/Quittung ausgehändigt.

  • Sie können dann nach einer Wartezeit von 2 bis 6 Wochen gegen die Quittung Ihren neuen Personalausweis entweder persönlich abholen oder von einer Person abholen lassen, der Sie eine Vollmacht von Ihnen gegeben haben.

  • Der neue Ausweis kostet 8 Euro und ist 10 Jahre gültig.

  • Wenn Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Ausweis beantragen. Dieser wird sofort ausgestellt und ist bis zu 3 Monate gültig. Die Gebührenhöhe für einen vorläufigen Personalausweis ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ausweis mit elektronischen Funktionen erstellen

  • Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis mit dem Format einer Scheckkarte eingeführt. Es besteht keine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises. Sie können jedoch ab dem 1. November 2010 jederzeit einen vorzeitigen Umtausch durchführen.

  • Beim neuen Personalausweis ist ein Computer-Chip im Inneren der Karte, der Ihnen eine vielseitige Online-Nutzung des Ausweises ermöglicht.

  • Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, die neuen elektronischen Funktionen zu nutzen. Falls Sie es wünschen, können diese ausgeschaltet werden.

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