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Auslösungssätze in Deutschland - Hinweise

Auswärts zu essen kostet oft mehr.
Auswärts zu essen kostet oft mehr.
Wenn Sie nicht vor Ort arbeiten, sondern zu Einsätzen außerhalb fahren, etwa auf Baustellen, dann erhalten Sie eine Auslöse. Diese soll Ihnen den Mehraufwand für die Verpflegung und andere Spesen erstatten. Dabei gibt es in Deutschland bestimmte Auslösungssätze, an denen sich viele Firmen orientieren und die nicht zusätzlich versteuert werden.

Gerade in handwerklichen, aber auch in einigen anderen Berufen arbeiten Sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte (z.B. außerhalb vom Firmensitz Ihres Arbeitgebers). Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten; Sie fahren oftmals weit, müssen auswärts essen und vielleicht auch in einer Pension übernachten. Diese zusätzliche Belastung wollen viele Arbeitgeber dadurch vermindern, dass Sie Angestellten einen Pauschalbetrag zum Ausgleich zahlen. Der Betrag orientiert sich also nicht exakt an den Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. D.h., auch wenn Sie einmal sehr hohe Kosten hatten - etwa weil Sie viel Geld für eine Übernachtung auswärts bezahlen mussten - darf nicht mehr erstattet werden, als die Pauschale vorsieht.

Regelungen in Deutschland bei einer Dienstreise

Bei einer Dienstreise sind Sie nur vorübergehend auswärts tätig (in Deutschland oder im Ausland), etwa weil Sie Kunden besuchen, ein Projekt überwachen oder zu Messen und Konferenzen fahren. Die Kosten, welche dabei entstehen, werden als Spesen bezeichnet.

  • Typische Dienstreisen dauern zwischen 8 und unter 14 Stunden - wofür Sie 6 EUR in Form von Auslösungssätzen erhalten können.
  • Sind Sie mindestens 14 Stunden unterwegs, dann können Sie in Deutschland 12 EUR als Ausgleich erhalten und wenn Sie sogar übernachten, also mindestens 24 Stunden auswärts verbringen, erhöhen sich die pauschalen Auslösungssätze auf 24 EUR.

Die Auslösungssätze bei einer Einsatzwechseltätigkeit

Eine Einsatzwechseltätigkeit üben Sie dann aus, wenn Sie etwa bei verschiedenen Baustellen tätig sind oder immer wieder neue Arbeitsorte haben. Das kann national (nur in Deutschland) oder international (auch im Ausland) der Fall sein.

  • Diese Wechseltätigkeit ist etwa für Montage- oder Leiharbeiter typisch. Hier können Sie Auslösungssätze von 24 EUR für jeden Tag erhalten, den Sie auswärts tätig sind - ähnlich wie bei einer Dienstreise.
  • Für den Tag, an dem Sie zum Einsatzort fahren bzw. von diesem wieder abreisen, können Sie nochmals 12 Euro erhalten. Zusätzlich können die Übernachtungskosten noch mit 20 EUR bezuschusst werden.
  • Somit resultieren in Deutschland Auslösungssätze von maximal 44 EUR am Tag. Viele Zeitarbeitsfirmen werben etwa damit, dass die Montagearbeiter diese 44 EUR steuerfrei zum Lohn dazu erhalten.

(Stand: August 2013)

helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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