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Auslandskrankenversicherung ohne Vorkasse - Zahlungsmodalitäten

Durch eine Auslandsreisekrankenversicherung werden Sie beim Arzt zum Privatpatienten.
Durch eine Auslandsreisekrankenversicherung werden Sie beim Arzt zum Privatpatienten.
Wer im Ausland die Leistungen eines Krankenhauses in Anspruch nehmen muss, sollte den Schutz einer speziellen Auslandskrankenversicherung vorweisen können. Denn vielfach läuft ohne Vorkasse nichts. Wie sehen die Zahlungsmodalitäten im Allgemeinen aus?

Das Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland umfasst mehrere Bereiche. Als gesetzlich Krankenversicherte können Sie sich auf Kosten Ihrer Krankenkasse im EU-Ausland medizinisch behandeln lassen. Als privat Krankenversicherte können Sie sich innerhalb Europas, tarifabhängig sogar weltweit, Arzt und Krankenhaus aussuchen. 

Auslandskrankenversicherung - krankenversichert beim Aufenthalt im Ausland 

Bei einem Aufenthalt im Ausland sind Sie als gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bestens abgesichert. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie den Arzt in einem Nicht-EU-Land aufsuchen müssen. Auslandskrankenversicherungen gibt es auch als Spezialform für den Langzeitaufenthalt.

  • Aufgrund der europäischen Einigung sind Sie mit einer der gesetzlichen Krankenkassen bei einem Urlaub in vielen Ländern Europas im Erkrankungsfall versichert. Eine Behandlung als Privatpatient erhalten Sie nicht ohne Vorkasse.
  • Dank der Patientenmobilitätsrichtlinie der Europäischen Union hat jeder Krankenversicherte das Recht, den Arzt in EU-Ländern frei zu wählen. Ihre Krankenkasse trägt dann die Behandlungskosten, maximal bis zu der im Inland erstattungsfähigen Höhe.
  • Bei Zahnoperationen zahlt Ihre Krankenkasse wie im Inland auch einen befundbezogenen Festzuschuss. Bestimmte Leistungen, die als medizinisch nicht notwendig angesehen werden, sind nicht abrechnungsfähig. Darunter fallen regelmäßig Augenlasern oder kosmetische Operationen.  
  • Die Behandlung erfolgt nur dann ohne Vorkasse, wenn Sie eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorlegen. Als Legitimation reicht die europäische Versichertenkarte nicht immer aus. Wenn Sie sich gezielt einer medizinischen Behandlung im Ausland unterziehen möchten, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese kann Ihnen Ärzte oder Krankenhäuser im EU-Ausland empfehlen. 

Mit Auslandsreisekrankenversicherung als Privatpatient beim Arzt

  • Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter während des Urlaubs in einem EU-Land erkranken, sichert Ihnen die europäische Krankenversichertenkarte gewisse Behandlungsleistungen des jeweiligen staatlichen Gesundheitssystems. Mehr Leistungen bieten private Ärzte und Kliniken. Die Kosten der exklusiven medizinischen Behandlung tragen fast immer Sie, wobei Sie in Vorkasse gehen müssen.
  • Es gibt eine Alternative zur gesetzlichen Kasse beziehungsweise eine wirksame Ergänzung. Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherte sorgenfrei in den Urlaub reisen möchten, gehört eine private Reise- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung mit ins Gepäck. Diese kostet pro Jahr weniger als 10 Euro. Bei einer medizinischen Behandlung besitzen Sie den Status als Privatpatient. Im Ernstfall bietet sie eine hundertprozentige Kostenübernahme selbst hoher Krankenhausleistungen. Eingeschlossen ist ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport.
  • Doch auch privat Krankenversicherte haben mitunter Bedarf. In der Regel ist ein europaweiter Versicherungsschutz gegeben. Anders sieht das beispielsweise bei Reisen nach Übersee oder Asien aus.
  • Der Schutz kann abhängig vom Tarif auf 30 Tage oder drei Monate begrenzt sein. Der Krankenrücktransport ist nicht immer finanziell abgesichert. Der Abschluss hat unter Umständen Sinn, wenn die Beitragsrückerstattung nicht gefährdet werden soll.

Krankenhausleistungen ohne Vorkasse

Privatpatienten mit einer Vollversicherung kennen die Zahlungsmodalitäten bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

  • In Deutschland erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung mit einem meist zweiwöchigen Zahlungsziel. Alles lässt sich ohne Vorkasse regeln. Dazu müssen Sie lediglich die Originale zügig beim Versicherer einreichen. Rechnungen können selbstverständlich auch direkt beim Arzt bezahlt werden.
  • Bei einer Reise im Ausland werden Rechnungen ambulanter medizinischer Behandlungen in der Regel vorgestreckt. Das stellt für den normalen Reisenden auch kein Problem dar. Nach der Rückkehr werden die Originalbelege zur Kostenerstattung beim Versicherer vorgelegt.
  • Behandlungen im Krankenhaus sind um ein Vielfaches teurer. Ein Behandlungstag im Krankenhaus kostet schnell 2.000 Euro und mehr. Der Service der Auslandskrankenversicherungen besteht darin, dass die Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Versicherer abgerechnet werden.

Kosten können Sie auch vorab selbst zahlen und sich später unter Vorlage der Originalbelege erstatten lassen. Wenn Sie ohne Vorkasse behandelt werden möchten, müssen Sie Ihren Versicherer entsprechend informieren.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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