Allgemeines zum Ausbilderschein der IHK
- Der Ausbilderschein der IHK, welcher bundesweit angesehen und anerkannt ist, befähigt zur Ausbildung von Menschen in einem Betrieb.
- Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie nur in Ihrem eigenen Fachbereich ausbilden dürfen. Ein Lagerarbeiter darf zum Beispiel keine Bürokauffrau ausbilden.
- Der Lehrgang findet berufsbegleitend, meist online und mit Präsenzunterricht, an festgelegten Terminen im Jahr statt. Am Ende des Seminars steht eine Prüfung, welche zu bestehen ist.
Kosten, Inhalte und Zielsetzungen - so gelingt's
- Der Ausbilderschein soll die Prüflinge auf verschiedene Tätigkeitsfelder vorbereiten. Diese sind die Planung einer Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung und Einstellung eines geeigneten Auszubildenden sowie die Durchführung und der Abschluss der Ausbildung.
- Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Für den Erwerb des Ausbilderscheins gibt es keine formalen Voraussetzungen. D. h. dass keine abgeschlossene Berufsausbildung und kein abgeschlossenes Studium benötigt werden.
- Jedoch sollten Sie beachten, dass die Absolvierung des ADA-Kurses der IHK nicht automatisch zum Ausbilderschein führt.
- Weiterhin wird die persönliche Eignung geprüft. Die persönliche Eignung ist nicht gegeben, wenn Sie eine mindestens 2-jährige Haftstrafe abgesessen haben, Sie wegen der Verteilung von jugendgefährdenden Schriften verurteilt wurden, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben oder auch wiederholt Kinder und/oder Jugendliche unzulässig beschäftigt haben.
- Allerdings verjähren diese Negativpunkte nach 5 Jahren.
- Die Kosten betragen 425,- € für den Kurs, zusätzlich zu den Kosten müssen noch Gebühren für das Lehrmaterial und die Prüfung gezahlt werden.
Viele Betriebe könnten Lehrstellen besetzen, wenn es im Unternehmen einen Mitarbeiter gäbe, der …
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