Alle Kategorien
Suche

Aufstockung als Geringverdiener - Möglichkeiten

Geringverdiener haben zwei Mäglichkeiten zur Aufstockung.
Geringverdiener haben zwei Mäglichkeiten zur Aufstockung.
Für Geringverdiener gibt es Möglichkeiten, eine Aufstockung zum Gehalt zu bekommen. Dies ist der Oberbegriff für zwei Formen der staatlichen Leistung. Ist Ihr Gehalt zu gering, um damit alle Kosten zu decken, sollten Sie dies in Betracht ziehen.

Was Aufstockung für Geringverdiener bedeutet

  • Die Aufstockung kann von Geringverdienern beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, die es Geringverdiener ermöglichen soll, trotz zu geringem Verdienst ihre Kosten zu decken.
  • Bei dem Aufstockungsbetrag stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen. Der Staat stockt dann Ihr Gehalt um einen Betrag auf, sodass Sie Ihre Lebenshaltungskosten besser bezahlen können.
  • Ziel dieser sozialen Leistung ist es, die Existenz von Arbeitnehmern zu sichern, deren Gehalt zu gering ist. So werden Arbeitnehmer in Branchen unterstützt, in denen die Gehälter sehr niedrig sind. Betroffen sind beispielsweise Friseure, Verkäufer im Einzelhandel oder Paketzusteller.

Diese beiden Möglichkeiten der Aufstockung gibt es

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie von einer Aufstockung profitieren können. Sie können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wird dies bewilligt, erhalten Sie einen Mietzuschuss.
  • Eine andere Option ist es, mit Hartz IV aufzustocken. Gleichgültig, ob Sie als Geringverdiener die eine oder andere Option nutzen, Ihr Einkommen muss unter der Einkommensgrenze liegen. Die Höhe dieser Grenze kann nicht bestimmt werden, da sie bei dem Wohngeld von vielen Faktoren - wie z. B. der Miete und der Zahl der Personen im Haushalt - abhängt. Bei Hartz IV kommen auch viele Faktoren zusammen, die zusammen eine Mindestgrenze ausmachen.
  • Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, sollte viele Unterlagen als Anlagen beifügen. Sie brauchen eine Kopie des Mietvertrages, Ihren Arbeitsvertrag oder Kontoauszüge, eine Meldebescheinigung und eine Erklärung der Krankenkasse. Wenden Sie sich an das Wohnungsamt.
  • Stellt sich heraus, dass Ihr Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird, so wenden Sie sich an das Jobcenter (früher bekannt als ARGE). Dort stellen Sie einen Antrag auf ergänzende Leistungen. (Alle Angaben: Stand 01/2014)
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: