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Aufrollungsdifferenz in der Gehaltsabrechnung - eine Erklärung

Die Gehaltsabrechnung ist manchmal kompliziert.
Die Gehaltsabrechnung ist manchmal kompliziert.
Eine Gehaltsabrechnung ist eine Aneinanderreihung von Zahlen und Berechnungen, die manchmal nur schwer nachvollziehbar sind. Das trifft sicher auch zu, falls Sie den Posten "Aufrollungsdifferenz" in Ihrer Abrechnung finden.

Was eine Aufrollungsdifferenz ist

  • Als Aufrollungsdifferenz bezeichnet man einen Betrag, der sich aus Korrekturen von zurückliegenden Monaten ergibt. Der bereits abgerechnete Zeitraum wird neu abgerechnet oder „aufgerollt“. Die Differenz aus dieser neuen Abrechnung wird im laufenden Monat als Aufrollungsdifferenz bezeichnet.

  • Fällt Ihnen zum Beispiel auf, dass im bereits abgerechneten Monat ein Betrag von 100 € brutto fehlt, wird die Lohnabrechnungsstelle diese Nachzahlung nicht in den laufenden Monat einbeziehen, sondern den betreffenden Monat noch mal aufrollen. Ergibt ist aus der neuen Abrechnung, dass das Netto im Vormonat im 50 € höher hätte sein müssen, so werden Sie diese 50 € im laufenden Monat, als „Nettobezug“, „Korrekturdifferenz“ oder „Aufrollungsdifferenz“ wiederfinden. In diesem Fall ist der Betrag positiv.

  • Das Gleiche trifft zu, wenn Sie im Vormonat fälschlicherweise zu viel Geld erhalten haben. Auch hier wird die Differenz nicht im laufenden Monat eingerechnet, sondern in dem betreffenden Monat. Die Korrekturdifferenz ist in dem Fall natürlich negativ. 

Warum es eine Korrekturdifferenz gibt

Natürlich fragen Sie sich, warum das Ganze denn so kompliziert gemacht werden muss. Warum kann die Korrektur - egal ob Nachzahlung oder Abzug - nicht einfach im laufenden Monat gerechnet werden? Dafür gibt es verschiedene Gründe.

  • Ein Grund ist der korrekte Steuerabzug. Der Prozentsatz für den Steuerabzug ist nicht immer gleich. Er steigt mit zunehmendem Verdienst. Würde die Korrektur im laufenden Monat erfasst werden, so würde der Verdienst bei einer Nachzahlung um einiges höher sein, als es richtig wäre. Es käme zu einem relativ hohen Steuerabzug, was Sie sicherlich nicht wollen.

  • Das Gleiche gilt für die Sozialversicherungsbeiträge, falls Sie zwischen 400 € und 800 € verdienen. Man spricht von einer sogenannten Gleitzone. Das bedeutet, dass die prozentualen Abzüge steigen, je höher der Verdienst ist. Erst ab 800 € bleibt der Prozentsatz der SV-Abzüge gleicht. Es würde also - genau wie beim Steuerabzug - zu einem unrichtigen Abzug kommen.

  • Ein weiterer Grund liegt darin, dass eine Lohnabrechnung durchaus Dokumentencharakter haben kann. Die Lohnabrechnungsstelle darf Ihnen wissentlich keine falsche Abrechnung erstellen. Lohnabrechnungen werden nicht nur als Nachweis für Sozialleistungen benötigen, auch als Verdienstnachweis bei Banken oder ähnlichen Anlässen, werden sie oft verwendet. Die Richtigkeit der Abrechnung muss also gewährleistet sein. Die neue Ausstellung einer korrigierten Abrechnung, sowie der Ausweis als Aufrollungsdifferenz kann daher im Nachhinein von allen Beteiligten besser nachvollzogen werden.

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