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Arzttermin verpasst, Kosten entstanden - das können Sie tun

Arzttermine sind ernst zu nehmen.
Arzttermine sind ernst zu nehmen.
Ärzte sind Dienstleister und leben von ihren Patienten. Haben Sie einen Arzttermin verpasst, kann Ihnen der Arzt durchaus Kosten in Rechnung stellen. Wenn Sie die Situation des Arztes berücksichtigen, sollte eine alternative Regelung möglich sein.

Termine bei Ärzten sind heutzutage schwierig zu bekommen. Wartezeiten bis zu drei Monaten sind teilweise die Regel. Haben Sie einen Arzttermin verpasst, stellt sich der Frage, ob Kosten entstehen und wer diese trägt.

Vereinbarung eines Arzttermins begründet Dienstvertrag

  • Um die Interessenlage beider Seiten zu verstehen, sollten Sie wissen, wie die Rechtslage aussieht.
  • Vereinbaren Sie einen Arzttermin, schließen Sie mit dem Arzt einen Dienstvertrag oder bekunden zumindest, einen solchen Dienstvertrag schließen zu wollen. Sie vereinbaren, dass Sie den Arzt zu einer bestimmten Zeit in seiner Praxis zur Sprechstunde aufsuchen und seine Dienste in Anspruch nehmen möchten.
  • Wenn Sie einen Arzttermin verpasst haben, kommt es auf die Gründe nicht an. Maßgebend ist, dass Sie Ihren Teil des Dienstvertrages, nämlich den Besuch in der Praxis, nicht einhalten können. Sie haben sich faktisch vertragsbrüchig gemacht. Selbst wenn man noch keinen Dienstvertrag unterstellt, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie den Arzt veranlasst haben, seine Arbeitszeit und betriebliche Organisation für Sie bereitzuhalten. 
  • Ärzte weisen bei der Terminvereinbarung gerne darauf hin, dass den Patienten Kosten in Rechnung gestellt werden können, wenn Sie einen vereinbarten Arzttermin nicht wahrnehmen.
  • So wie Sie erwarten, dass Sie termingerecht behandelt werden, darf der Arzt erwarten, dass Sie den Termin wahrnehmen und in der Praxis keinen Leerlauf verursachen.

Ein verpasster Besuch begründet Ihre Schadensersatzpflicht

  • Die Folge eines Vertragsbruchs ist die Schadensersatzpflicht. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Arzt, indem Sie den Arzttermin verpasst haben, tatsächlich einen Schaden entstanden ist. Ein Schaden ist dann entstanden, wenn er Kosten hatte, die er nicht gehabt hätte, wenn Sie den Arzttermin wahrgenommen hätten (§§ 626, 627 BGB).
  • Dies kann der Fall sein, wenn der Arzt organisatorische Vorbereitungen treffen und dafür einen gewissen Aufwand betreiben musste, um Sie zu behandeln und diese dann umsonst waren.
  • Konnte der Arzt infolge Ihres Ausfalls jedoch einen anderen Patienten behandeln, hatte er sozusagen keinen Leerlauf und somit keine Kosten und auch keinen Schaden.
  • Das Problem ist, dass Sie diesen Umstand eigentlich beweisen müssten. Das Problem des Arztes ist es, einen konkreten Schaden zu belegen. Über beides lässt sich letztlich streiten.

Vermeiden Sie eventuelle Kosten

  • Besser ist für beide Seiten, dass Sie, sobald es für Sie erkennbar ist, den Termin nicht wahrnehmen zu können, in der Arztpraxis anrufen und den Termin absagen. Im Idealfall haben Sie triftige Gründe.
  • Sind Sie langjähriger Patient, wird der Arzt sicherlich Verständnis zeigen. Normalerweise werden Sie einen neuen Termin vereinbaren. Allerdings ist dies kein Grund, dass der Arzt für den ausgefallenen Termin keine Kosten gelten könnte.
  • Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein verpasster Termin für beide Seiten immer ärgerlich ist. Um den Interessen beider Seiten einigermaßen gerecht zu werden, sollten Sie frühzeitig einen Termin stornieren und gleich einen neuen Termin vereinbaren. Ein verständnisvoller Arzt wird im Interesse seiner Patienten eine Terminverschiebung akzeptieren.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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