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Artvollmacht - Begriffserklärung

Vollmacht erfordert Vertrauen.
Vollmacht erfordert Vertrauen. © Gerd_Altmann / Pixelio
Mit der Erteilung einer Vollmacht erlauben Sie einem Dritten, Sie rechtsgeschäftlich zu vertreten. Ist die Vollmacht inhaltlich nicht beschränkt, riskieren Sie, für etwas verpflichtet zu werden, das nicht in Ihrem Sinne liegt. Besser ist, wenn Sie eine Artvollmacht erteilen, in der Sie die Handlungsbefugnis der bevollmächtigten Person eingrenzen.

Bevollmächtigen Sie eine andere Person, Sie zu vertreten, ist alles, was der Bevollmächtigte tut, für Sie verpflichtend. Sie machen ihn zu Ihrem Stellvertreter. Daher ist es wichtig, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Bevollmächtigung bewusst sind und eine andere Person nur insoweit bevollmächtigen, als Sie es verantworten können und verantworten wollen.

Generalvollmacht ermöglicht umfassende Stellvertretung

  • Der Rechtsverkehr unterscheidet bei Vollmachten unterschiedliche Arten, die sich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung richten. Am einfachsten ist die Generalvollmacht, mit der Sie eine dritte Person ohne jegliche Einschränkung bevollmächtigen, für Sie zu handeln.
  • Sie riskieren, dass der Bevollmächtigte nach eigenem Ermessen handelt und Sie zu etwas verpflichtet, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Generalsvollmachten setzen absolutes Vertrauen voraus.

Artvollmacht grenzt die Vertretungsbefugnis ein

  • Möchten Sie die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten einschränken, können Ist Sie eine Artvollmacht erteilen. Damit bevollmächtigen Sie eine andere Person, für Sie ein bestimmtes Rechtsgeschäft (Spezialvollmacht) oder bestimmte Arten von Rechtsgeschäften (Gattungsvollmacht) in Ihrem Namen vorzunehmen.

Formulieren Sie Vollmachten immer schriftlich

  • Sie sollten wissen, dass für die Form einer Vollmacht grundsätzlich keine besonderen Formvorschriften bestehen und Sie eine Vollmacht auch mündlich erteilen können. Allerdings riskieren Sie dann, dass Sie im Streitfall oder bei Unstimmigkeiten nicht dokumentieren können, zu was und inwieweit Sie die dritte Person überhaupt bevollmächtigt haben.
  • Auch der Bevollmächtigte sieht sich dem Problem ausgesetzt, dass er nicht beweisen kann, zu was er bevollmächtigt wurde. Verlangt der Geschäftspartner den Nachweis einer Vollmacht, ist der Bevollmächtigte ohnehin darauf angewiesen, eine schriftliche Bevollmächtigung Ihrerseits vorlegen zu können.

Grundstücksgeschäfte sind beglaubigungspflichtig

  • Beachten Sie, dass Sie bei Grundstücksvollmachten, mit der Sie eine andere Person bevollmächtigen, für Sie ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, Ihre Vollmacht notariell beurkunden müssen.
  • Bei anderen Geschäften, also bei für Grundbucheintragungen erforderlichen Erklärungen sowie für Anmeldungen zum Handelsregister wird die öffentliche Beglaubigung Ihrer Vollmacht gefordert.

Vertretung in Gesellschafterversammlung und bei Banken

  • Eine Artvollmacht kann auch dann vorliegen, wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen und beauftragen, Sie in einer Gesellschafterversammlung eines Unternehmens zu vertreten, dort Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
  • Auch eine Bankvollmacht kann eine Artvollmacht darstellen. Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, in Ihrem Namen bei einer bestimmten Bank etwas Bestimmtes zu tun. Sie können diese Artvollmacht darauf beschränken, dass der Bevollmächtigte lediglich die Kontoauszüge entgegennehmen darf. Sie können ihn aber auch bevollmächtigen, Überweisungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben. Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie die Vollmacht im Detail formulieren und ausgestalten.
  • Wichtig ist daher, dass Sie gerade bei einer Artvollmacht möglichst detailliert beschreiben, für welche Handlungen der Bevollmächtigte von Ihnen bevollmächtigt ist.

Insichgeschäfte sind dem Vertreter ausdrücklich zu erlauben

  • Beachten Sie, dass der Bevollmächtigte aus Gründen der Interessenkollision kein Geschäft vornehmen darf, bei dem er für Sie als Vollmachtgeber und zugleich persönlich für sich selbst handelt. Das Gesetz verbietet solche Insichgeschäfte, es sei denn, dass Sie in die Artvollmacht den Satz einfügen, wonach der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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