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Arbeitszwischenzeugnis - so beantragen Sie es richtig

Fordern Sie ein Arbeitszwischenzeugnis an.
Fordern Sie ein Arbeitszwischenzeugnis an.
Jeder Arbeitnehmer, der aus einem Unternehmen ausscheidet, hat einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitsabschlusszeugnis. Doch wie sieht es mit einem Arbeitszwischenzeugnis aus, wie kann dieses beantragt werden?

Gründe zum Anfordern eines Arbeitszwischenzeugnisses

Leider hat der Gesetzgeber nur definiert, dass jeder ausscheidende Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitsabschlusszeugnis hat. Das Arbeitszwischenzeugnis wird in keinster Weise erwähnt. Aber trotzdem können Sie bei triftigen Gründen von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszwischenzeugnis anfordern:

  • Selbstverständlich haben Sie das Recht auf ein Zwischenzeugnis, wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln möchten. In diesem Fall können Sie ja nicht zuerst kündigen, um dann beim Vorstellungsgespräch ein Arbeitsabschlusszeugnis vorlegen zu können.
  • Aber auch firmeninterne Veränderungen führen dazu, dass Sie ein Arbeitszwischenzeugnis anfordern dürfen: Sollte sich der direkte Vorgesetzte ändern oder sollen Sie intern versetzt werden, dann haben Sie das Recht, ein Zwischenzeugnis anzufordern.
  • Wenn Sie aus diversen Gründen heraus - zum Beispiel Zivildienst oder Elternzeit - für einen längeren Zeitraum aus dem Unternehmen "ausscheiden", dann dürfen Sie ein Arbeitszwischenzeugnis verlangen.

Verschiedene Varianten des Arbeitszwischenzeugnisses

Bevor Sie ein Arbeitszwischenzeugnis anfordern, sollten Sie überlegen, welche Variante Sie anfordern:

  • Es gibt das einfache Arbeitszeugnis, in dem lediglich persönliche Angaben sowie auf neutrale Weise die Tätigkeit und die Dauer der Betriebszugehörigkeit angegeben werden.
  • Beim qualifizierten Arbeitszeugnis wird auch auf Ihre Leistung eingegangen. Ebenso könnte Ihr Verhalten definiert werden.

Wie Sie das Arbeitszwischenzeugnis anfordern

Auf welche Art Sie ein Arbeitszwischenzeugnis anfordern, ist davon abhängig, wie groß das Unternehmen und wie Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber ist:

  • Arbeiten Sie in einem kleinen, persönlichen Unternehmen und Ihr Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber ist in Ordnung, dann können Sie das Arbeitszwischenzeugnis auch persönlich anfordern. In diesem Fall können Sie Ihrem Chef deutlich zu erkennen geben, dass Sie nicht vorhaben, den Betrieb zu wechseln.
  • Sollten Sie in einer größeren Firma arbeiten oder eine Personalabteilung für das Arbeitszwischenzeugnis zuständig sein, dann sollten Sie das Arbeitszeugnis schriftlich anfordern und darin Ihre Gründe für das Anfordern darlegen.

Fazit: Beim Anfordern eines Arbeitszwischenzeugnisses tritt bei jedem Arbeitgeber die Panik auf, dass Sie vorhaben, zu kündigen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber beruhigen, um weiterhin in einem angenehmen Betriebsklima zu arbeiten. Sie können natürlich auch zwischendurch ohne besonderen Grund ein Zwischenzeugnis verlangen, dann sind Sie auf der sicheren Seite (bezüglich eines positiven Inhaltes), falls Sie doch mal den Arbeitsplatz wechseln möchten. 

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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