Arbeitszimmer steuerlich geltend machen - das sollten Sie beachten

Im Arbeitszimmer wird nur gearbeitet. Im Arbeitszimmer wird nur gearbeitet.
Die steuerliche Anerkennung eines Raums als Arbeitszimmer ist immer wieder Anlass für streitige Außenhandelsitzung mit dem Finanzamt. Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie die Gegebenheiten kennen. Ansonsten war Ihr Aufwand umsonst.
Volker Beeden
28.12.2011 Volker Beeden
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  • Arbeitszimmer

Beim Arbeitszimmer geht die Devise." Alles oder nichts". Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, müssen Sie Ihre Räumlichkeiten planen und sich entsprechend einrichten.

Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein

  • Nutzen Sie Arbeitszimmer sowohl beruflich als auch privat, müssen Sie die Aufwendungen für beide Teile trennen. Da eine Trennung schwierig ist, akzeptiert das Finanzamt die Aufteilung nicht und rechnet Ihre Aufwendungen Ihrer privaten Lebensführung zu.
  • In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie also immer die ausschließlich berufliche Nutzung zugrunde legen. Allenfalls ein privater Nutzungsanteil unter 10 % bleibt unschädlich.
  • Der Bundesfinanzhof hat in einer Grundsatzentscheidung vom 16.10.2002 den Begriff des Arbeitszimmers definiert. Danach muss sich in Ihrem Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit befinden. Kein Problem haben Sie, wenn Ihr Arbeitszimmer nicht zu Ihrem Wohnbereich gehört. Ein häusliches Arbeitszimmer kann hingegen problematisch sein.
  • Der Fiskus verlangt, dass Sie Ihr Arbeitszimmer dem Publikumsverkehr zugänglich machen. Müssen Sie also auf dem Weg ins Arbeitszimmer Ihr Schlafzimmer durchqueren, fehlt es an dieser Voraussetzung. Durchgangszimmer sind schädlich.
  • Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt gelegentlich auch einen Sachbearbeiter auf den Weg schickt, der Ihre Angaben überprüft.

So können Sie Ihr Heiligtum steuerlich geltend machen

  • Je mehr die räumliche Verbundenheit mit Ihren Wohnräumen aufgehoben ist, umso leichter ist die Anerkennung. Im Idealfall reichen Sie dem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung eine Wohnungsskizze ein, in der Sie das Arbeitszimmer kennzeichnen und Ihren Schreibtisch und Ihre Büromöbel standortmäßig verzeichnen.
  • Wenn Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, gehen Sie von der Gesamtfläche Ihrer Wohnung aus und rechnen Sie den Anteil des Arbeitszimmers heraus. Absetzbar sind dann die anteilmäßig auf das Arbeitszimmer entfallenden Mietkosten und Betriebskosten. Natürlich gehören auch die Anschaffungskosten für das Inventar zu den Werbungskosten.
  • Voraussetzung ist ferner, dass Ihnen kein anderer Raum zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verfügung steht.
  • Die Aufwendungen können Sie dann unabhängig von Ihren Arbeitsmitteln bis zu einem Betrag von mindestens 1.250 € geltend machen.
  • Da die Problematik des Arbeitszimmers komplex ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten lassen. Oft können Sie nur so Ihren Gestaltungsspielraum sachgerecht ausnutzen.
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