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Arbeitszeitverkürzung: Antrag - Beachtenswertes

Ein Antrag auf Arbeitszeitverkürzung hat unter bestimmten Voraussetzungen hohe Chancen auf Erfolg.
Ein Antrag auf Arbeitszeitverkürzung hat unter bestimmten Voraussetzungen hohe Chancen auf Erfolg.
Wer seine Prioritäten im Leben anders setzt, sei es, weil z. B. ein Kind geboren wurde oder mehr Zeit nötig ist, um neben dem Beruf ein Studium zu absolvieren, der kann einen Antrag auf eine Arbeitszeitverkürzung stellen. Sind gewisse Voraussetzungen gegeben, haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch auf die Bewilligung.

Die Arbeitszeitverkürzung beim Arbeitgeber beantragen

Wünschen Sie eine Reduzierung Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten und besprechen Sie die Gründe für Ihr Anliegen.

  • Beachten Sie, dass dieses Gespräch einer ersten Einschätzung dient, ob es lohnenswert ist, einen Antrag zu stellen. Schließlich wollen Sie nicht mit der Tür ins Haus fallen.
  • Haben Sie bereits mündlich eine Zustimmung erhalten, bzw. bestehen keine betrieblichen Gründe gegen Ihr Vorhaben, setzen Sie ein schriftliches Formular auf. In diesem formlosen Anschreiben beantragen Sie die Arbeitszeitverkürzung. Sie müssen den Antrag drei Monate vor Ihrer angestrebten Arbeitszeitveränderung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
  • Geben Sie das Schreiben entweder persönlich in der Personalabteilung ab, wenn Sie bei der Arbeit sind, oder schicken Sie es per Einschreiben an Ihren Arbeitgeber. So können Sie sicher sein, dass es auch rechtzeitig zugeht.

Wann Ihr Antrag bewilligt werden muss

Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung gemäß § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) haben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.

  • Ein Einwand wäre, wenn Ihre Arbeitszeitreduzierung die Organisation des Betriebs, Arbeitsabläufe oder die Betriebssicherheit wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen könnte.
  • Sie müssen wenigstens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein. Vorher wäre die Bewilligung Ihres Antrags nur aus Kulanz möglich.
  • Der Betrieb muss eine bestimmte Mitarbeiterzahl vorweisen. So müssen in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter angestellt sein. Beachten Sie, dass Auszubildende dabei nicht berücksichtigt werden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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