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Arbeitsweg als Arbeitszeit? - Wie rechne ich am besten ab?

Lange Fahrten sind in den meisten Fällen Privatsache.
Lange Fahrten sind in den meisten Fällen Privatsache. © k / Pixelio
Arbeitswege von einer Stunde oder sogar mehr sind in Deutschland fast schon normal. Nicht immer können Sie diese Zeit als Arbeitszeit verbuchen. Doch ganz umsonst ist die Zeitspanne auch nicht.

Was Sie benötigen:

  • längeren Arbeitsweg
  • Arbeitsvertrag

Arbeitsweg als Arbeitszeit berechnen

  • In der Regel funktioniert dies nur, wenn der Arbeitsweg zur Arbeit wirklich dazugehört. Die Entfernung Ihrer Wohnung zum Arbeitsort ist Ihre persönliche Entscheidung. Wenn Sie eine Stunde entfernt von der Firma wohnen, können Sie dies nicht Ihrem Chef in Rechnung stellen.
  • Anders sieht es aus, wenn Sie zum Außendienst fahren müssen. Wenn Sie sich pünktlich in der Firma einfinden und von dort aus zu den Kunden fahren, hat Ihre Arbeitszeit schon begonnen, bevor Sie den Arbeitsweg vollständig zurückgelegt haben. Jedoch sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen, ob etwas anderes vereinbart wurde.
  • Wenn Sie Ihr Dienstfahrzeug von zu Hause aus nutzen dürfen, dann ist im Gegenzug häufig geregelt, dass die Fahrten zwischen den Einsatzorten als normaler Arbeitsweg gerechnet werden. Damit gehören sie nicht zur Arbeitszeit dazu. Wenn Sie im Laufe Ihres Arbeitstages den Einsatzort häufig wechseln müssen, kann es jedoch sein, dass diese Arbeitswege anders behandelt werden, als die erste und die letzte Fahrt des Tages.

Wenn Arbeitswege nicht zur Arbeitszeit gehören

  • Wenn Sie täglich zu Ihrem Arbeitsort pendeln müssen, dürfen Sie 30 Cent pro Kilometer bei der Steuer absetzen. Ihr Arbeitsweg sollte hierfür aber lang genug sein, um den Pauschalbetrag für Arbeitswege zu übersteigen.
  • Falls auf dem Arbeitsweg ein Unfall geschieht, hat für die Versicherung bereits die Arbeitszeit begonnen. Das heißt, dass der Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird und entsprechend versichert ist. Doch Achtung: Umwege, und sei es der Weg zur Tankstelle, gelten für die Versicherung nicht mehr als Arbeitsweg.
  • Falls Sie auf dem Weg zur Arbeit aufgehalten werden, geht auch diese Zeit nicht von Ihrer Arbeitszeit ab. Sie sind verpflichtet, mit genügend Zeitpuffer loszufahren, um auch bei Glatteis oder Stau pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen.
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