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Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit erlangen - so gelingt's

Arbeitsvertrag per Handschlag möglich - Befristung nicht.
Arbeitsvertrag per Handschlag möglich - Befristung nicht.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit gemacht werden kann und, wie das teilweise auch ohne Ihr Zutun geschieht. Dabei kann es vorkommen, dass aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen seitens des Unternehmers aus einem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird.

Unternehmern wird von Beratern eine Vielzahl von Vorschlägen unterbreitet, wie diese verhindern können, dass aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit wird. Wenn Sie diese Vorschläge kennen, können Sie sie für sich nutzen.

So wird aus einem befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag

  • Der Betrieb schließt mit Ihnen einen Arbeitsvertrag ab, der ein konkretes Einstellungsdatum enthält und auf ein Jahr befristet ist.
  • Wenn Sie der Chef bittet, vorher (vor eigentlichem Einstellungstermin) anzufangen, stimmen Sie dem zu. Wenn Sie zum vorgezogenen Termin tatsächlich mit Ihrer Arbeit im Unternehmen beginnen, haben Sie mit dem Unternehmen einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Selbst wenn der Unternehmer der Meinung ist, dass er mit der Befristung des Arbeitsvertrages alle Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes erfüllt hat, sorgt die mit Ihnen vereinbarte Extraarbeit dafür, dass Sie alle Rechte aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geltend machen können.
  • Wenn der Unternehmer den Arbeitsvertrag mit Ihnen nicht in schriftlicher Form vereinbart, darf er das, da mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge vom Gesetzgeber durchaus zugelassen sind. Die Abrede einer Befristung muss allerdings schriftlich erfolgen.

So sollen Unternehmen Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit verhindern

Nachfolgend finden Sie Argumente, die Unternehmer beim Abschließen von Arbeitsverträgen beherzigen sollen.

  • Unternehmer schließen mit Ihnen als Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag einschließlich einer Befristungsabrede in jedem Fall schriftlich ab.
  • Unternehmer brauchen unter Umständen einen Befristungsgrund, in einigen Fällen auch nicht.
  • Mitarbeiter sollen immer am vereinbarten Termin mit der Arbeit beginnen. Rückdatierungen oder ein Vertragsbeginn, der nach der eigentlich vereinbarten Arbeitsaufnahme liegt, führen unweigerlich zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Als Mitarbeiter sind Sie auf unbestimmte Zeit im Unternehmen angestellt.

Auch wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, haben Sie Rechte eines Arbeitnehmers. Wenden Sie sich notfalls an Ihren Betriebsrat. Denn dieser muss einer Befristung und einer Verlängerung (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz) zustimmen.

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