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Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden - darauf sollten Sie achten

Melden Sie einen Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft.
Melden Sie einen Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft.
Ein Arbeitsunfall muss immer unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Achten Sie darauf, eine vollständige und widerspruchsfreie Meldung zu machen. Dabei sollten Sie einige Hinweise berücksichtigen.

Was Sie benötigen:

  • Meldeformular von der Berufsgenossenschaft

Ein Arbeitsunfall muss zeitnah der Berufsgenossenschaft angezeigt werden. So können Sie die finanziellen Auswirkungen auffangen.

So melden Sie einen Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft

Schnell kommt es im Betrieb zu einem Arbeitsunfall. Sie sollten wissen, dass jeder Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft angezeigt werden muss. Informieren Sie sofort Ihren Vorgesetzten über den Arbeitsunfall.

  1. Sie benötigen von der Berufsgenossenschaft ein Meldeformular. Rufen Sie sofort nach dem Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft an und lassen Sie sich das Meldeformular zuschicken oder faxen.  
  2. Beachten Sie, dass dann ein Arbeitsunfall vorliegt, wenn die Unfallursache auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist. In diesen Fällen greift die Unfallversicherung ein. Gesetzlich normiert sind Arbeitsunfälle in § 8 SGB VII. Prüfen Sie nach, ob der Unfall, der eingetreten ist, unter den Versicherungsschutz fällt. Es ist ausschlaggebend, dass der Unfall nicht absichtlich herbeigeführt worden ist.
  3. Füllen Sie nun das Unfallformular aus, mit dem Sie den Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden. Geben Sie zuerst an, wo der Arbeitsunfall geschehen ist. Halten Sie genau fest, welche Personen auf welche Art involviert waren. Beschreiben Sie dann in chronologischer Reihenfolge den Geschehensablauf. Bleiben Sie stets sachlich und informativ und vermeiden Sie unpräzise und zu lange Ausführungen. Nennen Sie Zeugen namentlich. So kann die Berufsgenossenschaft Rückfragen stellen.
  4. Schicken Sie die Meldung des Arbeitsunfalls der Berufsgenossenschaft zu.

Wissenswertes über Arbeitsunfälle

  • Wer einen Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft meldet, sollte wissen, dass nicht nur Unfälle, die während der Arbeit geschehen, versichert sind, sondern auch Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit geschehen.
  • Ist jemand durch den Arbeitsunfall gestorben, tritt die Unfallversicherung nur ein, wenn der Unfall kausal für den Tod war.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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