Nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, bietet Ihnen die Agentur für Arbeit durchaus zusätzliche Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
- 17.11.2011 Uwe Rabolt
Rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet verhindert Nachteile
- Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einer neuen Beschäftigung auch finanziell. Wichtig ist aber, dass Sie sich rechtzeitig, innerhalb der gesetzlichen Fristen, arbeitssuchend gemeldet haben. Nur dann ist ein fließender Übergang möglich.
- Sollte Ihnen bekannt sein, dass Ihr Arbeitsverhältnis oder Ihre Ausbildung enden wird, so muss die Arbeitssuchend-Meldung spätestens drei Monate vor Beendigung der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit vorliegen.
- Ist die Frist des Kenntniserhaltes kürzer als drei Monate, so hat die Meldung innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
- Mit der fristgerechten Meldung wahren Sie zum einen Ihre Ansprüche auf Berücksichtigung der Zeiten in der Rentenversicherung, zum anderen auf Fortbestand der Krankenversicherung.
- Zur Wahrung der Fristen genügt auch eine telefonische Mitteilung an das Finanzamt, dass Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben.
Unterstützung bei Jobsuche
- Wenn Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, fällt in der Regel nach Beendigung der Tätigkeit das Gehalt aus. Um die finanzielle Lücke zwischen eingestellter Gehaltszahlung und erstmaligem ALG zu kompensieren, erhalten Sie auf Antrage einmalig 1.000 Euro. Diese sind zu einem späteren Zeitpunkt in zehn Monatsraten zurück zu führen.
- Wenn der neue Arbeitsplatz nicht an Ihrem aktuellen Wohnsitz ist, wird die erste Fahrt mit einer einmaligen Reisekostenbeihilfe in Höhe von 300 Euro untersützt. Bei einem anhaltenden Bedarf wird die Fahrtkostenhilfe auf Antrag für künftige Fahrten weiter gezahlt.
- Bei einem notwendigen Umzug zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Umzugskosten, bei notwendiger doppelter Haushaltsführung in den ersten sechs Monaten 260 Euro Mietzuschuss.
- Für eine eventuell notwendige Erstausstattung mit Arbeitskleidung oder Geräten erhalten Sie eine einmalige Ausrüstungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro.
- Können Sie eine Tätigkeit aufnehmen, die zwar nur auf drei Monate begrenzt, aber dennoch sozialversicherungspflichtig ist, erhalten Sie zu Ihrem Lohn noch eine zusätzliche Vergütung von 13 Euro am Tag. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit diese Stelle vermittelt hat, nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben und die tägliche Arbeitszeit mindestens sechs Stunden beträgt.