- 10.01.2012 Thomas Detlef Bär
Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten während der Arbeitszeit zu gewährleisten. Sie als Mitarbeiter verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, bei eigenen Verstößen gegen den Arbeitsschutz die Konsequenzen zu tragen.
Arbeitssicherheitsvorschriften für jeden einzelnen Arbeitsplatz
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Größe eines Betriebes eine Gefährdungsbeurteilung für alle alten und natürlich neue Arbeitsplätze vorzunehmen. Eventuelle Gefährdungen auf Arbeit sollen erkannt und benannt werden. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist zwar Ihr Arbeitgeber in letzter Instanz verantwortlich. Er darf die Durchsetzung und Kontrolle an Mitarbeiter delegieren. Als Arbeitnehmer sind Sie das letzte Glied in der Kette der Verantwortlichkeiten.
- Sie als Arbeitnehmer zeichnen nicht nur Belehrungen gegen. Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschriften haben oftmals gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen.
Selbstzufriedenheit hat auf Arbeit nicht zu suchen
Die große Gefahr für die Sicherheit auf der Arbeit ist die persönliche Selbstzufriedenheit. Sie ist die Hauptursache aller Unfälle mit Personenschaden.
- Sie werden normalerweise zu einem sicheren Verhalten gezwungen, weil Sie Angst vor Unfällen haben. Besteht ständig eine Verletzungsgefahr, werden Sie entsprechend sensibilisiert vorgehen und eine Selbstzufriedenheit wird kein Problem darstellen. Ein Schweißer trägt aufgrund der Verletzungsgefahr immer Schutzbrille beziehungsweise Schutzmaske.
- Bis es letztlich zu einem Unfall kommt, wird normalerweise eine ganze Reihe von unsicheren Handlungen vorgenommen.
- Jedes Mal, wenn Sie als Arbeiter eine Sicherheitsprozedur umgehen und damit Arbeitssicherheitsvorschriften verletzen, weil Sie bequemer arbeiten möchten, verlieren Sie gleichfalls etwas von der Angst, die Sie eigentlich vor einem Unfall bewahrt.
- Sie erkennen dies auch an der gleichbleibenden Anzahl von Autounfällen. Die Sicherheit der Fahrzeuge wird zwar erhöht und die Unfälle mit Todesfolge vermindern sich. Gleichzeitig bleibt Ihr Risikoverhalten als Fahrer trotz aller Sicherheitsempfehlungen gleich.
- Im Notfall bremsen eben ABS und EPS oder der Airbag öffnet sich nach einem Aufprall. Sie vertrauen der in Ihrem Auto eingebauten Sicherheitstechnik in so hohem Maße, dass Sie Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften tolerieren.
- Im Unfallverhalten gibt es einen Zyklus zu beobachten. Nach einem Unfall gibt es immer eine Zeit, die mit der Kontrolle von eingehaltenen Arbeitssicherheitsvorschriften einhergeht. Nachdem der Eindruck entstanden ist, dass die Sicherheit unter Kontrolle ist, lässt das Bewusstsein allgemein wieder nach. Die Folge ist ein erneuter Unfall.
- Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz Arbeitsschutzmängel feststellen oder Verbesserungsvorschläge machen können, melden Sie das Ihren Vorgesetzten.
Verharmlosen Sie keine Fast-Unfälle oder Unfälle ohne Personenschaden. Unfallfreies Arbeiten sagt nichts über die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften aus. Auch ein Toter hat bis zum Ereigniseintritt unfallfrei gearbeitet.