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Arbeitsrecht öffentlicher Dienst - wichtige Informationen

Ein öffentlicher Dienst ermöglicht Unkündbarkeit.
Ein öffentlicher Dienst ermöglicht Unkündbarkeit.
Im öffentlichen Dienst gelten andere arbeitsrechtliche Bestimmungen als in der freien Wirtschaft. Sie sollten zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst einiges berücksichtigen, wenn Sie drüber nachdenken Ihren Job zu wechseln. Ein öffentlicher Dienst unterscheidet sich in vielen Punkten.

Ein öffentlicher Dienst im Vergleich zum Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft

  • Sie sollten zuerst wissen, dass sich ein öffentlicher Dienst stark vom Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft unterscheidet. Ein öffentlicher Dienst wird in Tarifverträgen geregelt.
  • Zuerst sollten Sie wissen, wer ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst ist und somit auf wen das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst überhaupt anwendbar ist. Dies ist in § 4 BPersVG gesetzlich normiert. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind hiernach Beamte, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldaten und Auszubildende. Für Beamte gilt hier die Besonderheit, dass für sie nicht das Arbeitsrecht gilt, sondern das Beamtenrecht. Für Soldaten und Richter gilt auch überwiegend das Beamtenrecht.
  • Viele Sondervorschriften für den öffentlichen Dienst regeln die Tarifverträge, das sind bundesweit der TVöD und landesweit der TV-L.
  • Wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, ist im öffentlichen Dienst wie in der freien Wirtschaft, bis auf das im öffentlichen Dienst Frauen gefördert werden. Dies ist auf die Gleichstellungsdurchsetzung zurückzuführen.
  • Die Vergütung im öffentlichen Dienstverhältnis setzt sich aus der Grundvergütung, einem Leistungsentgelt, Zulagen, Jahressonderzahlungen, VWL und der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.
  • Im öffentlichen Dienst, gibt es auch befristete Arbeitsverträge, die gemäß § 30 Absatz fünf TVöD/ TV-L gekündigt werden können.

Sicherheit im öffentlichen Dienst

  • Ein öffentlicher Dienst weist einen großen Unterschied zum Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft auf, wenn es um die Sicherheit und die Kündbarkeit geht. Ein öffentlicher Dienst ermöglicht es, den Beschäftigten die Unkündbarkeit zu erreichen. Hierzu müssen Sie fünfzehn Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Sie können dann nicht mehr ordentlich gekündigt werden.
  • Hiervon unberührt bleibt das Recht außerordentlich gekündigt zu werden, aus verhaltensbedingten Gründen oder Gründen, die in der Person liegen.   
  • Man kann Ihnen auch eine Änderungskündigung geben, um Sie in eine niedrigere Vergütungsgruppe zu stufen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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