Arbeitslos und Auto - so geht´s

Nicht nur Rostlauben dürfen Sie behalten. Nicht nur Rostlauben dürfen Sie behalten.
Wenn Sie arbeitslos werden und ein Auto besitzen, sind Sie verpflichtet, dies bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II anzugeben. In den meisten Fällen müssen Sie das Auto verkaufen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, dass Sie das Auto behalten dürfen. Lesen Sie hier, wie sie ohne Ärger mit den Behörden ein Fahrzeug besitzen dürfen.
Rainer Ellmer
12.04.2011 Rainer Ellmer
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Versicherungspolice
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Kilometerstand

Arbeitslos sein und trotzdem ein Auto besitzen

  • Das Arbeitsamt sowie das JobCenter haben die Angewohnheit, Sie  aufzufordern, dass Sie Ihr Auto verkaufen müssen.
  • Dennoch sollten Sie den Behörden auf jeden Fall mitteilen, dass Sie ein Fahrzeug besitzen.
  • Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, dürfen Sie laut Gesetz ein Fahrzeug im Wert von 7.500 besitzen.
  • Sie können sogar beantragen, dass die Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vom Leistungsträger übernommen wird.
  • Das JobCenter wird Ihnen einen Kfz-Bogen zum Ausfüllen geben. Hier müssen Sie die Daten des Fahrzeugs angeben und wie Sie seinerzeit das Auto erworben haben. Ebenso muss der Kilometerstand und das Alter für das Fahrzeug angegeben sein.
  • Des Weiteren möchten die Behörden eine Kopie der Versicherungspolice und des Fahrzeugscheins sowie die Kopie des Fahrzeugbriefs haben. Wenn Sie Angaben zum Kilometerstand machen, sollten Sie ehrlich sein. Eine falsche Angabe kann den Tatbestand des Sozialbetrug erfüllen. Sie sind als arbeitslos gemeldete Personen verpflichtet, solche Angaben zu machen. Weigern Sie sich, können die Leistungen eingestellt oder gekürzt werden (Mitwirkungspflicht).
  • Wenn Sie im Voraus wissen, dass das Auto mehr Wert ist als 7.500 Euro, müssen Sie das Fahrzeug verkaufen. Allerdings dürfen Sie sich dann aus dem Erlös ein Auto kaufen, dass den Wert von 7.500 Euro nicht übersteigt. Dies ist den Behörden in geeigneter Form nachzuweisen.
  • Den Restbetrag aus dem Autoverkauf müssen Sie ebenso angeben. Dieser wird Ihnen auf Ihre Leistungen angerechnet und entsprechend abgezogen.

Arbeiten Sie in jedem Fall vernünftig mit den Behörden zusammen. Nur wenn Sie ehrlich sind, können Sie Nachteile und Ärger vermeiden. Auch als Einzelperson steht Ihnen ein Fahrzeug zu.

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