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Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt ausfüllen - so geht's richtig

Eine Arbeitsbescheinigung sollte vollständig ausgefüllt werden.
Eine Arbeitsbescheinigung sollte vollständig ausgefüllt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, müssen Sie zusammen mit dem Antragsformular auch eine sog. Arbeitsbescheinigung vorlegen. Diese benötigt das Arbeitsamt bzw. die Arbeitsagentur, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen und berechnen zu können.

Die Arbeitsbescheinigung müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dieser ist dazu verpflichtet, Sie Ihnen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.

Den Vordruck für die Arbeitsbescheinigung verwenden

  • Die Arbeitsagentur stellt einen Vordruck für die Arbeitsbescheinigung zur Verfügung, den Sie verwenden müssen, vgl. § 312 Abs. 1 SGB III.
  • Um Ihrem Arbeitgeber die Sache zu erleichtern, können Sie den Vordruck auch schon so weit wie möglich selbst ausfüllen, bevor Sie ihn ihm übersenden. Unter Punkt 1 könnten Sie zum Beispiel schon einmal Ihre persönlichen Daten eintragen.
  • Wichtig ist, dass in der Arbeitsbescheinigung die letzten fünf Jahre Ihrer Beschäftigungszeiten lückenlos angegeben sind. Hatten Sie in den letzten fünf Jahren mehrere Arbeitgeber, brauchen Sie daher mehrere Arbeitsbescheinigungen.
  • Besonders wichtig sind die Angaben zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter Punkt 3 des Vordrucks. Denn je nachdem, was der Grund für die Beendigung war, kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen, bevor Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Beim Arbeitsamt korrekte Angaben machen

  • Für eine Sperrzeit ist es insbesondere entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, oder ob Sie als Arbeitnehmer selbst gekündigt haben. Haben Sie selbst gekündigt, werden Sie in der Regel mit einer Sperrzeit rechnen müssen, da Sie Ihre Arbeitslosigkeit dann selbst verschuldet haben.
  • Wichtig ist auch die Angabe dazu, ob Sie die Kündigung durch den Arbeitgeber unter Umständen durch Ihr eigenes Verhalten verursacht haben. Auch dann müssen Sie möglicherweise mit einer Sperrzeit rechnen.
  • Unter Punkt 4 des Vordrucks muss Ihr Arbeitgeber Angaben zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit machen. Sollte sich die Arbeitszeit während der Beschäftigungsdauer geändert haben, müssen auch hierzu genaue Angaben gemacht werden. Da der Vordruck hier jeweils nur eine Zeile vorsieht, sollten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber ein Zusatzblatt verwenden, wenn weitere Angaben nötig sind. 
  • Unter Punkt 5 muss Ihr Arbeitgeber das in den letzten 12 Monaten jeweils pro Monat gezahlte Arbeitsentgelt angeben. Diese Angaben sind wichtig, um die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu ermitteln.
  • Neben den weiteren Angaben zum Beschäftigungsverhältnis unter den Punkten 6-9 sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber unter Punkt 10 einen während der gewöhnlichen Arbeitszeit erreichbaren Ansprechpartner angeben. Dies erleichtert dem Arbeitsamt eventuelle Rückfragen und kann die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
  • Auf keinen Fall dürfen am Ende des Formulars Datum und Unterschrift des Arbeitgebers bzw. eines Mitarbeiters, der für die Firma zeichnungsberechtigt ist, fehlen.  

Wenn Sie dem Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung vorlegen müssen, dann sollten Sie daran denken, sich diese rechtzeitig von Ihrem Arbeitgeber zu besorgen. So können Sie Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld vermeiden.      

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