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Arbeitsbeginn - diese Unterlagen brauchen Sie

Haben Sie alle Unterlagen beisammen?
Haben Sie alle Unterlagen beisammen? © Rainer_Sturm / Pixelio
Der Wechsel einer Arbeitsstelle ist immer mit allerlei bürokratischem Aufwand verbunden. Hier können Sie überprüfen, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Arbeitsbeginn parat haben oder ob Ihnen vielleicht noch etwas fehlt.

Je nachdem, in welcher Branche und welcher Position Sie beschäftigt sind, gibt es unterschiedliche Unterlagen, die Sie dem neuen Arbeitgeber bei Arbeitsbeginn einreichen müssen. Wenn Sie von einer Arbeitsstelle zur anderen wechseln, ist es wichtig, dass Ihr alter Arbeitgeber Ihre Papiere pünktlich herausgibt. Lässt er sich damit Zeit, sollten Sie sich darum kümmern. Er ist zur Herausgabe verpflichtet.

Diese Unterlagen brauchen Sie auf jeden Fall

  • Zunächst brauchen Sie die Lohnsteuerkarte für das aktuelle Jahr. In 2012 ist das noch die Lohnsteuerkarte aus Papier. Sie wird von den Kommunen ausgestellt und einmal jährlich verschickt. Wenn Sie keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, melden Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Stadt, dort erfahren Sie, in welcher Behörde Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt wird und wo Sie sie abholen müssen. Ab 2013 entfällt die Lohnsteuerkarte voraussichtlich, die Daten werden dann über ein elektronisches Erfassungssystem vom Arbeitgeber erfasst und übermittelt.
  • Ebenfalls aushändigen müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber Ihre Sozialversicherungskarte. Bitte fertigen Sie zu Ihrer Sicherheit vorher eine Kopie an.
  • Ihr neuer Arbeitgeber muss auch wissen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Denken Sie daran, zumindest Ihren Krankenkassenausweis mitzubringen. Das reicht meist schon aus. Waren Sie noch nicht selbst versichert, müssen Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden: Ihr Arbeitgeber meldet Sie dann an.  
  • Auch das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers sollten Sie spätestens bei Arbeitsbeginn vorlegen - wenn Sie es nicht schon bei der Bewerbung in Kopie eingereicht haben. Manchmal lassen sich die Arbeitgeber eine Menge Zeit mit dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses. Dann teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber mit, dass Sie die Unterlage noch nicht haben und reichen sie nach Erhalt nach. 
  • Wenn Sie die Schule gerade abgeschlossen haben, reichen Sie statt des Arbeitszeugnisses Ihr Abschlusszeugnis der Schule ein.
  • Der neue Arbeitgeber braucht auch Informationen darüber, wie viel Urlaub im laufenden Kalenderjahr Sie bereits genommen haben - oder wie viel abgegolten wurde. Für diesen Zweck muss Ihnen der alte Arbeitgeber eine sog. Urlaubsbescheinigung ausstellen, aus der diese Angaben hervorgehen.
  • Auch die Unterlagen über Ihre vermögenswirksamen Leistungen sollten Sie bei Arbeitsbeginn mitbringen. 
  • Wichtige Qualifikationsbescheinigungen, wie Meisterbrief, Gesellenbrief und natürlich akademische Qualifikationsnachweise müssen Sie - soweit nicht zur Bewerbung eingereicht und beim Arbeitgeber verblieben - bei Arbeitsbeginn vorlegen.

Arbeitsbeginn - branchenspezifische und besondere Unterlagen

  • Treten Sie eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst an, brauchen Sie zusätzlich zu den o. g. Papieren auch eine Kindergeldbescheinigung. Im öffentlichen Dienst übernimmt der Arbeitgeber die Auszahlung des Kindergeldes. Bei anderen Arbeitsverhältnissen wird das Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
  • Im Baubereich gibt es ebenfalls ein paar Sonderregelungen: Sie brauchen hier bei Arbeitsantritt Ihre Lohnnachweiskarte für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung
  • Sind Sie im Lebensmittelbereich tätig, brauchen Sie zu den anderen Unterlagen auch noch das Gesundheitszeugnis.
  • Arbeitnehmer, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, brauchen zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung.
  • Bei der Einstellung von Jugendlichen muss der Arbeitgeber eine Gesundheitsbescheinigung verlangen.

Das Zeugnis, der Sozialversicherungsausweis und die Arbeitsbescheinigung sind Ihnen vom Arbeitgeber nach Einsichtnahme wieder auszuhändigen. Die anderen von Ihnen eingereichten Unterlagen muss der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sorgsam verwahren.

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