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Arbeitgeberzeugnis - so entschlüsseln Sie es

Positiv ist ein relativer Begriff.
Positiv ist ein relativer Begriff. © Gerd Altmann / Pixelio
Wer sein erstes Arbeitgeberzeugnis bekommen hat, wird sicher begeistert sein, denn die Formulierungen klingen doch alle recht positiv. Dabei sind negative Formulierungen in Zeugnissen gar nicht erlaubt, weil sie Ihrem beruflichen Werdegang schaden. Was zwischen den Zeilen steht und was wirklich gemeint ist, entspricht ganz konkreten Regeln. Was bedeuten die Aussagen im Einzelnen wirklich?

So deuten Sie die Aussagen im Arbeitgeberzeugnis

  • Am bekanntesten ist die Aussage "Herr/Frau … erledigte alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer (vollen/vollsten) Zufriedenheit". Wenn weder "vollen" noch "vollsten" im Satz steht, bedeutet dies, dass der Arbeitgeber eben nicht wirklich zufrieden war. Der Zusatz "im Allgemeinen" stuft die Zufriedenheit noch weiter herab.
  • Arbeiten delegieren ist eine nützliche Sache, denn als Bürovorsteher werden Sie nicht dafür bezahlt, die Kaffeetassen abzuspülen. Aussagen im Arbeitgeberzeugnis wie "Er verstand es, Aufgaben zu delegieren" meint jedoch eher, dass Sie eigentlich alles auf andere Mitarbeiter abgewälzt haben.
  • Ein "gesundes Selbstvertrauen" weist Ihren nächsten Arbeitgeber darauf hin, dass Sie ein arrogantes Wesen haben.
  • Die Formulierung "ein umgänglicher Kollege" sagt aus, dass Sie nicht sonderlich beliebt waren.
  • Negierte Aussagen wie "gab keinen Anlass zu Beanstandungen" bedeutet, dass es durchaus auch Rügen gab.
  • Werden Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit betont, spricht das für eher unzureichende Leistungen.

So sollte das Zeugnis aufgebaut sein

  1. Das Arbeitgeberzeugnis wird auf dem Briefkopf des Arbeitgebers ausgedruckt.
  2. Die Überschrift lautet "Arbeitszeugnis" oder "Zwischenzeugnis". 
  3. Der Text beginnt mit der Angabe Ihres Namens, Ihrem Eintrittsdatum und der Benennung Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit (Lagerist, Bürovorsteher etc.).
  4. Ab hier geht es zur Sache mit der Bewertung Ihrer Leistungen nach "Können" und Wollen". Ihr Fachwissen, besondere Erfolge im Betrieb sowie gegebenenfalls  Führungsqualitäten (auch wenn Sie zum Beispiel Auszubildende betreut haben) werden hier beurteilt.
  5. Nun folgt die Beurteilung Ihres sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern, also intern, sowie gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Mandanten, Patienten.
  6. Danach steht ein Schlussabsatz, der beschreibt, warum das Arbeitsverhältnis sein Ende gefunden hat ("auf eigenen Wunsch"). Der Arbeitgeber sollte sich für die ("stets vorbildhafte Mitarbeit") bedanken und Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Wünscht er Ihnen an dieser Stelle nicht nur alles Gute, sondern beruflichen Erfolg, bedeutet das übrigens, dass Ihr bisheriges Schaffen nicht so sehr von Erfolg gekrönt war.
  7. Es folgen die Unterschrift des Ausstellers mit Bezeichnung der Position und das Ausstellungsdatum.

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitgeberzeugnis. Im Zweifel konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihren Anspruch notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzt.

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