Jeder Arbeitnehmer hat für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitslohnes, wenn er krankgeschrieben ist. Wer krank ist, kann normalerweise nicht arbeiten. Üben Sie dennoch anderweitig eine Arbeit aus, müssen Sie trotz Krankschreibung mit der Kündigung rechnen. Sie sind nämlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Sie baldmöglichst wieder gesund werden und Ihre Arbeitsleistung erbringen können.
- 11.08.2011 Volker Beeden
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- Wenn Sie krank werden, dürfen Sie zu Hause bleiben und sich auskurieren. Der Arbeitgeber bleibt aber aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, Ihnen dennoch den Lohn bis zu sechs Wochen oder 42 Tagen weiterhin zu bezahlen. Diese Lohnfortzahlungspflicht ist Ausdruck der Fürsorgepflicht, die das Gesetz dem Arbeitgeber auferlegt.
- Wenn Sie jetzt einer anderen Tätigkeit nachgehen und für einen anderen Arbeitgeber nebenberuflich arbeiten, wird Ihr bisheriger Arbeitgeber kaum einverstanden sein. Umgekehrt darf nämlich der Arbeitgeber von Ihnen erwarten, dass Sie alles tun, um wieder gesund zu werden und in der Lage sind, Ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Schließlich werden Sie auch in dieser Zeit bezahlt, in der Sie für den Arbeitgeber keine Leistung erbringen und Gelegenheit haben, wieder zu gesunden.
Sie verletzen Ihre Treuepflicht, wenn Sie anderweitig arbeiten
- Dieser Gesichtspunkt ist umgekehrt Ausdruck der Ihnen als Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Danach müssen Sie sich nach besten Kräften für die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebs einsetzen. Auch die Fairness gegenüber Ihren Arbeitskollegen gebietet, dass Sie sich keine Vorteile verschaffen, die zulasten der Kollegen gehen.
- Diese Treuepflicht des Arbeitnehmers ist das Gegenstück zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
- Die Treuepflicht besteht unter anderem darin, dass Sie alles unterlassen, was den Arbeitgeber wirtschaftlich schädigen kann. Wenn Sie aber trotz Krankschreibung arbeiten, verstoßen Sie gegen diese Treuepflicht. Sie verhindern, erschweren oder verzögern zumindest Ihre Gesundung.
- Vor allem handeln Sie widersprüchlich. Einerseits geben Sie vor, für Ihren Arbeitgeber infolge Ihrer Erkrankung nicht arbeiten zu können und erwarten, verlangen und erhalten dennoch Ihren vollen Lohn. Andererseits bekunden Sie, wenn Sie trotz Krankschreibung arbeiten, dass Sie doch nicht so krank sind, wie Sie vorgeben. Sie handeln also treuwidrig.
Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung
- Ihr Verhalten berechtigt Ihren Arbeitgeber, trotz Krankschreibung grundsätzlich zur fristlosen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Ihre Erkrankung schützt Sie in diesem Fall nicht.
- Auch wenn Sie die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers haben, eine bestimmte Nebentätigkeit auszuüben, dürfen Sie nicht aktiv werden. Wenn Sie für das Hauptarbeitsverhältnis krankgeschrieben sind, verhalten Sie sich widersprüchlich, wenn Sie die Nebentätigkeit fortführen. Selbst wenn dieser Arbeitsaufwand begrenzt sein sollte, verzögern Sie Ihren Gesundungsprozess zulasten Ihres Hauptarbeitgebers und müssen auch in diesem Fall mit der Kündigung rechnen.