Arbeiten trotz Elterngeld - was Sie bei dem Zusatzeinkommen beachten sollten
- 30.08.2010 Jürgen Hemminger
Die Höhe des beschriebenen Elterngeldes beträgt derzeit 67 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 1.800 Euro. Dennoch wird im Einzelfall entschieden, ob und in welcher Höhe dieses Geld gezahlt wird. Das Elterngeld bekommen Sie nicht einfach so, sondern es muss beantragt werden.
Arbeiten trotz Elterngeld - Nachfolgendes sollten Sie unbedingt beachten
- Es gibt natürlich auch die sogenannten Geringverdiener. Dies bedeutet, dass das Elterngeld, sollten Sie vorher weniger als 1.000 Euro netto verdient haben, schrittweise von 67 bis auf 100 Prozent angehoben wird. Dies erfahren Sie bei Antragstellung.
- Wenn Sie dennoch eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen wollen, so ist dies möglich, aber ganz genau geregelt. Sie dürfen eine Beschäftigung aufnehmen mit nicht mehr als 30 Wochenstunden.
- Sollten Sie eine Tätigkeit nach Antragstellung aufnehmen, melden Sie dies unbedingt unverzüglich dem für Sie zuständigen Amt.
- Das Elterngeld ist nicht steuerpflichtig. Nur Ihr eventueller Verdienst wird steuerlich angerechnet. Natürlich werden beide Verdienste zusammengerechnet. Allerdings erhöht sich dadurch nur die Steuer auf Ihr Arbeitseinkommen. Das Elterngeld ist zudem sozialversicherungsfrei.
- Das Elterngeld wird maximal für 12 Monate bezahlt. Es kann auf 14 Monate erhöht werden, wenn der Partner ebenfalls mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt und er eine Tätigkeit mit nicht mehr als 30 Wochenstunden ausübt.
Sie sehen also, dass Arbeiten trotz Bezug von Elterngeld durchaus möglich ist. Über die vielfältigen zusätzlichen Modalitäten für den Bezug von Elterngeld, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem für Sie zuständigen Amt in Verbindung.
