Arbeiten trotz Elterngeld - was Sie bei dem Zusatzeinkommen beachten sollten

Arbeiten trotz Elterngeld - gewußt wie! Arbeiten trotz Elterngeld - gewußt wie!
Wer wegen der Erziehung seines Kindes seine Arbeit aufgibt oder in keinem Arbeitsverhältnis steht, erhält dafür ein so genanntes Elterngeld vom Staat. Dieses deckt bei Arbeitnehmern einen Teil des vorherigen Nettoeinkommens ab. Allerdings reicht einigen dieses Geld nicht aus und sie würden sich gerne etwas dazuverdienen. Aber funktioniert Arbeiten trotz Elterngeld überhaupt ?
Jürgen Hemminger
30.08.2010 Jürgen Hemminger
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Die Höhe des beschriebenen Elterngeldes beträgt derzeit 67 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 1.800 Euro. Dennoch wird im Einzelfall entschieden, ob und in welcher Höhe dieses Geld gezahlt wird. Das Elterngeld bekommen Sie nicht einfach so, sondern es muss beantragt werden.

Arbeiten trotz Elterngeld - Nachfolgendes sollten Sie unbedingt beachten

  1. Es gibt natürlich auch die sogenannten Geringverdiener. Dies bedeutet, dass das Elterngeld, sollten Sie vorher weniger als 1.000 Euro netto verdient haben, schrittweise von 67 bis auf 100 Prozent angehoben wird. Dies erfahren Sie bei Antragstellung.
  2. Wenn Sie dennoch eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen wollen, so ist dies möglich, aber ganz genau geregelt. Sie dürfen eine Beschäftigung aufnehmen mit nicht mehr als 30 Wochenstunden.
  3. Sollten Sie eine Tätigkeit nach Antragstellung aufnehmen, melden Sie dies unbedingt unverzüglich dem für Sie zuständigen Amt.
  4. Das Elterngeld ist nicht steuerpflichtig. Nur Ihr eventueller Verdienst wird steuerlich angerechnet. Natürlich werden beide Verdienste zusammengerechnet. Allerdings erhöht sich dadurch nur die Steuer auf Ihr Arbeitseinkommen. Das Elterngeld ist zudem sozialversicherungsfrei.
  5. Das Elterngeld wird maximal für 12 Monate bezahlt. Es kann auf 14 Monate erhöht werden, wenn der Partner ebenfalls mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt und er eine Tätigkeit mit nicht mehr als 30 Wochenstunden ausübt.

Sie sehen also, dass Arbeiten trotz Bezug von Elterngeld durchaus möglich ist. Über die vielfältigen zusätzlichen Modalitäten für den Bezug von Elterngeld, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem für Sie zuständigen Amt in Verbindung.

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Leser-Tipps (3) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Franziska | 30.08.2010, 14:54

    Zusatzeinkommen während Ihrer Elternzeit wird generell ab dem ersten Euro aufs Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld muss also von der Elterngeldstelle neu berechnet werden. Hier bitte rechtzeitig melden, sonst droht eine Bezugssperre! Zur Einkommenssteigerung lohnt sich oft ein Steuerklassenwechsel in die Kombination III/ V.

  • marc | 03.03.2011, 21:09

    Man könnte auch vorher die Steurklasse des Antragstellers in III wächseln, damit das Netto bei Antagstellung höher ist. Frage an euch, kann man dem Großverdiener in der Familien die Steuerklasse V geben?

  • Jürgen Hemminger | 04.03.2011, 15:00

    Ein Wechsel der Steuerklasse während des Bezuges von Elterngeld ist möglich, doch kann nicht in jedem Falle sicher gesagt werden, welche Kombination jeweils die optimalste ist und wie sich diese auf die Steuererklärung am Ende des Jahres auswirkt. Hier gehen die Meinungen stark auseinander. Am besten Sie lassen dies für Ihren Fall durch einen Steuerberater klären.

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