- 14.12.2010 Martin Lembke
Sollten Sie in die unglückliche Lage geraten, dass Sie eine Anzeige erstatten müssen, benötigen Sie dazu keine juristischen Kenntnisse. Jeder der auf irgendeine Weise geschädigt wurde, kann eine entsprechende Anzeige erstatten.
So erstatten Sie eine Anzeige
- Falls Sie durch irgendjemanden geschädigt wurden, müssen Sie alle relevanten Daten erfassen. Das können Briefe, Fotos oder sonstige Beweismittel sein. Sie brauchen aber nicht alles bis ins kleinste Detail sichern. Die Hauptsache ist, dass Sie bei der Polizei nachweisen können, dass Sie durch jemanden einen Schaden erlitten haben.
- Mit diesen Beweisen begeben Sie sich dann zu Ihrer Polizeidienststelle und sagen den Polizisten, dass Sie eine Anzeige erstatten möchten. Daraufhin werden Sie von dem Polizeibeamten zum zuständigen Fachbereich geschickt. Die Polizeistation ist in verschiedene Fachbereiche aufgeteilt. Welcher Fachbereich für Ihre Anzeige zuständig ist, wird sofort entschieden.
- Der zuständige Polizei- oder Kripobeamte nimmt dann Ihre Anzeige auf. Dazu ist es erforderlich, dass Sie ihm den Tathergang so präzise wie möglich erläutern. Es ist sinnvoll, dass Sie dem Beamten Dokumente oder Fotos als Beweismittel für die Tat zeigen.
- Der Polizist wird dann ein Protokoll erstellen, in dem alle wesentlichen Punkte Ihrer Anzeige aufgeführt sind. Abschließend wird er Ihnen das Protokoll vorlesen und Sie bitten, es zu unterschreiben.
- Dann müssen Sie noch ein Formular unterschreiben, in dem Sie sich einverstanden erklären, dass die Polizei ihre Ermittlungsarbeit aufnehmen kann.