Alle Kategorien
Suche

Lohnsteuer zurückbekommen - so gehen Sie vor

Dieses Formular zaubert Geld herbei.
Dieses Formular zaubert Geld herbei. © Thorben_Wengert / Pixelio
Ihr Arbeitgeber behält von Ihrem Monatslohn automatisch einen Teil für die Lohnsteuer zurück und führt diese direkt an Ihr Finanzamt ab. Oft zahlen Sie zu viel. Möchten Sie überzahlte Steuerbeträge zurückbekommen, müssen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt, eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Was Sie benötigen:

  • Einkommensteuerformulare

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre überzahlte Lohnsteuern zurückzubekommen. Die eine ist der (permanente) Lohnsteuerjahresausgleich, den Ihr Arbeitgeber selbst durchführt, die andere ist die, dass Sie beim Finanzamt selbst eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Arbeitgeber berechnet Lohnsteuer nur nach Ihren Freibeträgen

  • Ihr Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt ermächtigt, auf der Basis Ihres voraussichtlichen Jahreslohns die Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabellen abzurechnen und an das Finanzamt abzuführen. Stellt sich heraus, dass er zu viel Lohnsteuer einbehalten hat (weil Sie z. B. einen höheren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen oder Sie geheiratet haben oder nach der Geburt eines Kindes einen Kinderfreibetrag geltend machen), kann er selbstständig die Lohnsteuerberechnung korrigieren und überzahlte Lohnsteuer mit der nächsten Lohnzahlung faktisch erstatten.
  • Haben Sie aber erhöhte Werbungskosten, für die Sie auf der Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag haben eintragen lassen, kann Ihr Arbeitgeber diese nicht berücksichtigen. In diesem Fall müssen Sie selbst tätig werden und die Lohnsteuererstattung beim Finanzamt beantragen. Sie haben zwei Möglichkeiten.

Formulare beim Finanzamt holen oder Software kaufen

  • Gehen Sie zu Ihrem Finanzamt. Dort sind im Eingangsbereich alle Formulare ausgelegt, die Sie benötigen, um Ihre Einkommensteuererklärung zu beantragen.
  • Sie benötigen vor allem den Mantelbogen, in dem oben links das Stichwort "Einkommensteuererklärung" vermerkt ist. Wenn Sie als Arbeitnehmer überzahlte Lohnsteuer zurückbekommen wollen, müssen Sie dazu eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dieser Begriff ist für alle Bürger derselbe, die Einnahmen jedweder Art versteuern müssen, insbesondere auch den Lohn, den Sie als Arbeitnehmer aus unselbstständiger Tätigkeit beziehen.
  • Sie können sich aber auch im Fachgeschäft eine spezielle Software zur Erstellung Ihrer Steuererklärung kaufen. Sie führt Sie durch den Dschungel des Steuerrechts.

Beachten Sie die Frist für Ihren Antrag

  • Da Sie Lohnsteuer zurückbekommen möchten, sind Sie nicht verpflichtet, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie den Antrag stellen, haben Sie 4 Jahre Zeit, dieses zu tun. Wollen Sie also Ihre Lohnsteuer für das Jahr 2011 zurückbekommen, müssen Sie den Antrag bis spätestens Ende 2015 beim Finanzamt einreichen.
  • Ein Lohnsteuerjahresausgleich und damit eine Einkommensteuererklärung ist für Sie unter anderem dann sinnvoll, wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten, die Ihre Steuerlast reduzieren und für die Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte bislang keinen Freibetrag haben eintragen lassen.
  • Es gibt eine ganze Reihe von möglichen Ansätzen, die zur Erstattung von Lohnsteuern führen. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind beispielsweise mit 30 ct für die einfache Strecke anzusetzen, ferner Arbeitsmittel, Berufskleidung, ein Autounfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz und vieles mehr.

Nicht immer werden Sie etwas zurückbekommen

  • Sie müssen dazu wissen, dass Sie Lohnsteuer vor allem dann zurückbekommen, wenn Sie mit dem Ansatz Ihrer Kosten das steuerliche Existenzminimum von 8004 € für Ledige und 16.008 €, wenn Sie verheiratet sind (Stand 2/2012), unterschreiten.
  • Ferner müssen Sie wissen, dass Ihre Werbungskosten den normalerweise von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung automatisch zu berücksichtigenden Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € (Stand 1/2011) überschreiten müssen, damit sie sich steuermindernd auswirken. Bleiben Sie unter diesem Betrag, haben Sie nur Aussichten, die Lohnsteuer zurückzubekommen, wenn Sie auch noch Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.
  • Um sich diesen Aufwand zur Erstellung der Formulare zu sparen, sind Sie gut beraten, Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein zu werden. Gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag können Sie sich dort beraten und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen lassen. 
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: