Anleitung: Elterngeld richtig berechnen

Elterngeld steht Ihnen zu. Die Frage ist nur wie viel? Elterngeld steht Ihnen zu. Die Frage ist nur wie viel?
Elterngeld ist eine tolle Sache! Man wird vom Staat gewissermaßen dafür bezahlt, dass man in Ruhe, Zeit mit seinem eigenen frisch geborenen Kind verbringt. Was könnte schöner sein? Die Antwort liegt natürlich auf der Hand: Viel Elterngeld! Aber wie kann man den genauen Betrag denn eigentlich richtig berechnen? Vielleicht sind Sie Hausfrau oder -mann und haben kein eigenes Einkommen. Dann kriegen Sie 300 Euro und damit hat sich’s. Vielleicht sind Sie aber schon Mutter, haben trotzdem noch ein paar Wochen Teilzeit gearbeitet und obendrauf noch Mutterschaftsgeld erhalten. Dann sieht die Sache schon etwas komplizierter aus…
Sebastian Pekrul
18.06.2010 Sebastian Pekrul
  1. Der Begriff Elterngeld bezeichnet eine so genannte Lohnersatzleistung. Das bedeutet, dass die Höhe des Elterngeldes vom bisherigen Einkommen des Elternteils abhängt, welches die Elternzeit in Anspruch nimmt, um sich um das Kind zu kümmern. Dabei sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes relevant. Um das Elterngeld richtig zu berechnen, dürfen Sie also den Monat, in dem das Kind geboren wurde, nicht mitzählen.
  2. Das Elterngeld ersetzt nie das gesamte Einkommen, sondern höchstens 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden Personen mit einem geringen Einkommen besonders unterstützt, indem sie einen höheren Prozentsatz erhalten. Wenn Sie Hausfrau oder Hausmann sind und somit über gar kein Einkommen verfügen, können Sie in jedem Fall mit einem Mindestbetrag von 300 Euro rechnen. Für arbeitslose oder studierende Elternteile gilt die gleiche Regelung.
  3. Um Ihr künftiges Gesamteinkommen nicht falsch zu berechnen, dürfen Sie nicht vergessen, dass das Elterngeld das bisherige Bundeserziehungsgeld ersetzt. Dieses wird es künftig nicht mehr geben. Sollten Sie in der für die Berechnung relevanten Zeit allerdings Mutterschaftsgeld erhalten haben, können Sie dieses auf das Elterngeld anrechnen. Davon ausgenommen ist wiederum die Mutterschaftsgeld-Pauschale von 210 Euro, welche vom Bundesversicherungsamt ausgezahlt wird.
  4. Wenn Sie zur Zeit der Beantragung des Elterngeldes bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben, erhalten Sie zusätzlich 10 Prozent oder mindestens 75 Euro Geschwisterbonus zum berechneten Betrag hinzu. Sollten Sie sich noch in der Elternzeit vom ersten oder zweiten Kind befinden, erhalten Sie den Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld oder mehr, wenn Sie in dieser Zeit Teilzeit gearbeitet haben.
  5. Hervorzuheben ist außerdem, dass Steuern und Abgaben nicht mitberücksichtigt werden müssen, um das Elterngeld richtig zu berechnen. Es unterliegt lediglich der Steuerprogression, also dem Ansteigen des Durchschnittssteuersatzes in Bezug zum versteuernden Einkommen oder Vermögen. Eben hieraus resultiert somit die unter Punkt 2. erwähnte besondere Berücksichtigung von Geringverdienern. 
  6. Eine ausgezeichnete Hilfe für die richtige Berechnung des Elterngeldes sind Online-Elterngeldrechner (zum Beispiel http://www.elterngeldrechner.de). Hier können Sie anhand eines Formulares den exakten Betrag berechnen, den Sie persönlich in Form von Elterngeld erwarten können. Beachten Sie aber, dass der hier errechnete Betrag nicht verbindlich ist. Eine ausführliche Beratung sowie die tatsächliche Höhe des Elterngeldes erhalten Sie nur von dem jeweiligen Amt das in Ihrem Fall für das Elterngeld zuständig ist.
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