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Ankündigung einer Mieterhöhung - das können Sie tun

Eine Mieterhöhung ist nur im gesetzlichen Rahmen erlaubt.
Eine Mieterhöhung ist nur im gesetzlichen Rahmen erlaubt.
Die Ankündigung einer Mieterhöhung bedeutet noch nicht unbedingt, dass der Mieter tatsächlich mehr Miete zahlen muss. Der Vermieter muss eine ganze Reihe formeller Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist der Mieter alles andere als rechtlos.

Der Vermieter kann eine Mieterhöhung durchsetzen, wenn er die Wohnung modernisiert hat oder im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete erhöht. Dabei muss er noch allerlei andere Voraussetzungen berücksichtigen.

Eine Mieterhöhung muss begründet sein

  • Will der Vermieter die Wohnung oder das Gebäude modernisieren, muss er den Mieter drei Monate vor Beginn der Maßnahme über den voraussichtlichen Umfang und den Beginn der Arbeiten, die Dauer und die zu erwartende neue Miete schriftlich informieren. Hat er dies getan, muss der Mieter ab dem dritten Monat nach Zugang der Ankündigung die erhöhte Miete zahlen.
  • Außerdem kann der Vermieter sein Verlangen mit Verweis auf die höhere ortsübliche Vergleichsmiete begründen. Voraussetzung dafür ist, dass die Miete in den letzten 15 Monaten nicht erhöht wurde, ortsüblich ist und innerhalb von 3 Jahren insgesamt nicht um mehr als 20 Prozent steigt (Kappungsgrenze). In Gebieten mit Wohnungsknappheit kann die Grenze auf 15 Prozent reduziert werden. Zum Nachweis der ortsüblichen Miete kann der Vermieter drei Vergleichswohnungen benennen, auf einen Mietspiegel verweisen oder ein Sachverständigengutachten vorlegen.
  • Details entnehmen Sie den §§ 557 ff BGB. Lassen Sie sich angesichts der Komplexheit der Materie mietrechtlich beraten.

Trotz Ankündigung müssen Sie zustimmen oder dürfen kündigen

  • Die Ankündigung der erhöhten Miete bewirkt noch keine automatische Erhöhung der Miete. Als Mieter müssen Sie zustimmen oder gerichtlich zur Zustimmung verurteilt werden. Sie haben mehr als zwei Monate Zeit, das Erhöhungsverlangen des Vermieters zu prüfen. Die Frist erfasst den Monat, in dem Sie die Ankündigung erhalten sowie die beiden folgenden Monate.
  • Erklären Sie Ihre Zustimmung nicht fristgerecht, kann Sie der Vermieter binnen drei Monate auf Zustimmung verklagen. Werden Sie dann rechtskräftig verurteilt, die Mieterhöhung zu akzeptieren, kann der Vermieter zwei Monate nach der Rechtskraft des Urteils das Mietverhältnis kündigen, sofern Sie wegen der inzwischen aufgelaufenen Erhöhungsbeträge im Zahlungsrückstand sind.
  • Außerdem steht Ihnen wegen der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie dürfen bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem Sie das Schreiben des Vermieters erhalten haben, zum Ende des vierten Monats außerordentlich kündigen. Wenn Sie also am 26. Januar die Mitteilung des Vermieters erhalten, können Sie zum 31. Mai des Jahres die Kündigung erklären.

Soweit Sie eine Staffelmiete, eine Indexmiete oder einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, ist eine Erhöhung der Miete außerhalb der vereinbarten Miethöhe ausgeschlossen. Bei einer Staffelmiete tritt die Mieterhöhung vereinbarungsgemäß ein, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung bedarf.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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