Häufig kommt es zum Streit zwischen Handwerkern und Kunden, weil die Anfahrtskosten zu hoch berechnet wurden. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden. Dadurch könnten Sie unter Umständen sogar Ihre Kunden verlieren.
Als Handwerker die Anfahrtskosten berechnen
- Das Wichtigste ist, dass Sie als Handwerker schon bei der Auftragsannahme Ihrem Kunden erklären, dass Sie auch die Anfahrtskosten in Rechnung stellen.
- Als Grundlage könnten Sie dafür die Unkosten berechnen, die durch die Anschaffung und den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Sie müssten dann natürlich ausrechnen, wie viel Sie für jeden Kilometer berechnen können.
- Eine andere und sehr viel einfachere Methode, die Anfahrtskosten zu berechnen, besteht darin, Pauschalen anzuwenden. Das könnte beispielsweise eine Pauschale für Strecken bis 5 km und eine höhere Pauschale für Anfahrtswege bis 10 km sein.
- Des Weiteren können Sie aber auch die Zeit, die der Handwerker für die Hin- und Rückfahrt benötigt mit in Rechnung stellen.
- Dabei sollten Sie aber die Anfahrtskosten für das Fahrzeug und die Arbeitszeit des Monteurs separat in der Rechnung aufführen.
Arbeitswege von einer Stunde oder sogar mehr sind in Deutschland fast schon normal. Nicht immer …
Sie sollten als Handwerker stets daran denken, dass die Rechnung transparent und für den Kunden nachvollziehbar aufgestellt ist.
Besonderheiten bei der Fahrtkostenberechnung
- Falls Sie zu mehreren Kunden hintereinander fahren, müssen Sie die Anfahrtskosten auf alle Kunden verteilen. In dem Fall sollten Sie nicht für jeden Kunden die gesamte Strecke berechnen.
- Wenn Sie als Handwerker beim Kunden tätig sind, und Ihnen fehlt noch Werkzeug oder Material, so dürfen Sie dem Kunden weder die Fahrtkosten noch die dadurch verbrauchte Arbeitszeit in Rechnung stellen.
Damit Sie Ihren guten Ruf als zuverlässigen Handwerker nicht gefährden, sollten Sie die Anfahrtskosten zu den Kunden immer möglichst gewissenhaft berechnen.
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