Wenige Tage im Jahr sind von Tanzverboten betroffen. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer an hohen christlichen Feiertagen (Volkstrauertag etc.) laute Partys und Tanzveranstaltungen meidet, befindet sich in jedem Fall auf der richtigen Seite.
- 28.01.2011 Dorothea Stuber
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Einige stille Feiertage im Jahr sind mit einem Tanzverbot verbunden. Dazu gehören: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend und der erste Weihnachtsfeiertag.
Regeln zum Tanzverbot (Volkstrauertag etc.)
- Laut Grundgesetz gelten Sonntage (und damit auch die gesetzlichen Feiertage) als „Tage der Arbeitsruhe“ und stehen unter besonderem Schutz.
- Nicht jeder der sogenannten stillen Tage, die mit einem Tanzverbot verbunden sind, ist auch ein gesetzlicher Feiertag, das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Dazu verabschieden die Länder eine eigene Feiertagsregelung, die sich an den hohen christlichen Feiertagen orientieren.
- Der Grund für das Tanzverbot, beispielsweise am Volkstrauertag, liegt in der enthemmten und damit von konservativen Kreisen als unsittlich empfundenen Bewegung der Tanzenden.
- Von diesem Verbot betroffen sind nur öffentliche Veranstaltungen. Private Partys, Vereinsfeiern etc. sind also durchaus auch an stillen Feiertagen möglich. Das Tanzverbot trifft allerdings auch andere große Veranstaltungen, die mit Schankbetrieb einhergehen, beispielsweise Sportveranstaltungen.
- Nicht bei allen Tanzverbotstagen darf 24 Stunden nicht getanzt werden, meistens wird in den Tag noch hineingetanzt und das Tanzverbot greift dann ab vier bzw. fünf Uhr. Karfreitag darf jedoch nur in Berlin noch bis in den Morgen getanzt werden, in allen anderen Bundesländern ist mit Glockenschlag null Uhr Schluss für jede öffentliche Party.
- Diskotheken, die an solchen Tagen trotzdem öffnen möchten, müssen sich ein Alternativprogramm überlegen, denn laute Tanzmusik zu spielen, kann ein nicht unerhebliches Zwangsgeld zur Folge haben.
- Die Einhaltung des Tanzverbotes wird durch das Ordnungsamt verfolgt. Viele Anwohner sind von respektlosen Verhalten gegenüber den stillen Feiertagen genervt und bringen Verstöße vermehrt zur Anzeige.