Sie können als Vermieter die Miete erhöhen, wenn Sie einen Preisanstieg auf dem allgemeinen Mietmarkt beobachten konnten.
- 30.06.2011 Liyah García Ferreira
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
So erhöhen Sie die Miete
- Grundsätzlich können Sie die Miete nur dann erhöhen, wenn es einen Grund gibt. Einer kann sein, dass Sie einen allgemeinen Preisanstieg festgestellt haben und nun die Miete anpassen wollen. Wenn Sie die Miete ändern wollen, wird ein bestehender Vertrag abgeändert. Sie greifen somit in die Rechte Ihres Mieters ein. Sie müssen also nachvollziehbare Gründe anführen, um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen. Dies kann der Fall sein, wenn die ortsübliche Miete deutlich höher ist als die Miete, die Sie einst in Ihrem Vertrag festgelegt haben. Zum Zeitpunkt der Erhöhung der Miete müsste die Miete schon 15 Monate lang unverändert gewesen sein. Auch dürfen Sie nur dann die Miete erhöhen, wenn das letzte realisierte Mieterhöhungsverlangen schon ein Jahr zurückliegt
- Als Vermieter müssen Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen schriftlich dem Mieter erklären und ihm eine nachvollziehbare Begründung liefern. Sie sollten am besten einen Auszug aus dem aktuellen Mietspiegel beifügen. Wenn der Mieter zustimmt, ist die erhöhte Miete ab dem dritten Monat nach Erhalt Ihres Schreibens fällig. Sollte der Mieter nicht zustimmen, müssen Sie sich die Zustimmung vom Gericht einholen.
- Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie ein persönliches Gespräch mit dem Mieter suchen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn plötzlich ein Brief vom Vermieter im Briefkasten liegt, in dem er mehr Geld fordert, ohne vorher den Mieter vorgewarnt zu haben. Wenn Sie sich die Mühe machen, mit dem Mieter erst zu sprechen, laufen Sie nicht direkt Gefahr, dass er aus reiner Verärgerung die Mieterhöhung ablehnt, auch wenn Sie das grundsätzlich nicht machen müssen.