Nebenbei als Minderjähriger Geld verdienen.
Auch in der heutigen Zeit fangen Schüler an, nebenbei als Minderjähriger Geld zu verdienen. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis der Eltern.
- 01.02.2012 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Als Minderjähriger haben Sie Rechte
- Das Jugendschutzgesetz wurde eingeführt, um Minderjährigen einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. So hat Ihr Kind als Minderjähriger nicht nur Pflichten, sondern mit zunehmendem Alter auch besondere Rechte. So darf Ihr Kind zwar mit 14 Jahren schon über seine Religionszugehörigkeit selbst entscheiden, ist aber gleichzeitig auch strafmündig.
- Mit 15 Jahren darf ein Minderjähriger erstmals für vier Wochen einen Ferienjob annehmen, jedoch müssen sich die vier Wochen über die gesamte Ferienzeit verteilen. Mit 16 Jahren ist Ihr Kind als Minderjähriger bereits beschränkt geschäftsfähig und darf schon pro Woche für insgesamt vier Stunden nebenbei Geld verdienen, wobei allerdings das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen muss.
Man darf nebenbei Geld verdienen
- In der heutigen Zeit kommen viele Kinder mit ihrem Taschengeld kaum über die Runden, denn iPhones und Markenkleidung kosten nun einmal viel Geld. Da freut sich jedes Kind, wenn es als Minderjähriger nebenbei Geld verdienen darf. Solange Ihr Kind aber noch keine 18 Jahre ist, gilt es als Minderjähriger und unterliegt bestimmten Einschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz. Jeder Arbeitgeber, der einen Minderjährigen ohne die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten einstellt, macht sich strafbar.
- Ihr Kind darf als Minderjähriger nebenbei schon selbst Geld verdienen, doch darf dies nur in Maßen geschehen und nicht die gesamte Freizeit des Minderjährigen ausmachen. In der Regel kann ein Minderjähriger durch das Austragen von Zeitschriften und Prospekten sein erstes Geld nebenbei verdienen, nur darf dies eben nicht jeden Tag geschehen.
- Als Minderjähriger darf Ihr Kind allerdings keine zwei Minijobs ausüben, auch wenn er damit noch unter der Höchstgrenze von 450,- Euro liegen sollte. Das Jugendschutzgesetz erlaubt ab 16 Jahren schon eine regelmäßige Nebentätigkeit, doch muss gewährleistet sein, dass der Minderjährige auch noch genügend Freizeit und Pausen hat.