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- Provider
Seit der Schengen-Mitgliedschaft untersucht die Schweiz alle Freiberufler auf die Abführung der Quellensteuer. Als Freiberufler sollte man sich in den Grundzügen mit dem Steuerrecht des Landes, in dem man lebt, auskennen, nur so verhindert man, dass man versehentlich mit dem geltenden Recht in Konflikt gerät. In der Schweiz gelten viele Besonderheiten, die man als Deutscher noch nicht kennt.
Wissenswertes für Freiberufler in der Schweiz
- Unabhängig davon, ob man in der Schweiz als Freiberufler anerkannt ist, gilt, dass man wenigstens fünf Kunden bedienen oder im Kanton Zürich beispielsweise mindestens fünf Rechnungen schreiben muss, in Bern muss man dagegen mindestens einen Kunde pro Woche haben, um als Freiberufler zu gelten. Ist dies nicht der Fall, wird man steuerlich als Angestellter behandelt. Prüfen Sie, welche Regelung in dem Kanton gilt, in dem Sie in der Schweiz als Freiberufler arbeiten wollen. Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.
- Ein Ausländer muss in der Schweiz nachweisen können, dass er sozialversichert ist.
- Ihre Auftraggeber sollten wissen, dass sie für den Freiberufler immer eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Dies können sie in dem jeweiligen Kanton tun.
- Freiberufler können als Business Analysten, Projektleiter und beispielsweise Informatiker arbeiten. Sie stellen ihr Wissen zur Verfügung und sind oftmals hochqualifiziert. Ausländische Freiberufler sind in der Schweiz gerne gesehene Dienstleister, die unternehmerisch denken und Risiken eingehen, da sie nie wissen, wann sie das nächste Projekt haben werden.
- Suchen Sie als Freiberufler in der Schweiz Arbeitgeber, so wenden Sie sich an Provider, die Sie dann in die vorgeschlagenen Unternehmen schicken. Dies hat nichts mit Leiharbeit zu tun.
- Freiberufler müssen sich in der Schweiz, in jedem Kanton, ab einem erwirtschafteten Umsatz von 75.000 Schweizer Franken in das Handelsregister des jeweiligen Kantons eintragen lassen.
- Leider werden Freiberufler in der Schweiz stark in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Schließt ein Provider mit einem Freiberufler einen Vertrag, so ist dies wie ein Angestelltenverhältnis. Dies führt allerdings nicht zu einem Schutz vor finanziellen Einbußen. Dies führt nur dazu, dass der Freiberufler die Quellensteuer zahlen muss und die Schweiz an dem Bruttoumsatz beteiligt ist. Bricht das Projekt früher als geplant ab, so zahlt auch der Provider nicht weiter.
- Als Freiberufler in der Schweiz steht Ihnen kein Arbeitslosengeld zu. Schweizer Freiberufler haben dagegen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist wohl der größte Unterschied, den Sie als Freiberufler in der Schweiz haben.
Wenn Sie in verschiedenen Projekten tätig sind und immer wieder neue Aufträge bearbeiten, dann …
Viel Erfolg als Freiberufler in der Schweiz!
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