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Aktien vererben - Vorgehensweise und Beachtenswertes

Aktien vererben erfordert einige Vorkehrungen.
Aktien vererben erfordert einige Vorkehrungen.
Vielleicht haben Sie sich schon einmal mit dem Thema Erbschaft beschäftigt und sich gefragt, welche Vermögensgegenstände Sie später an welche Person vererben möchten. Falls Sie beispielsweise über ein Aktiendepot verfügen, gibt es einige Punkte zu beachten, wenn Sie ihre Wertpapiere in die Erbschaft einfließen lassen möchten.

Wie Sie beim Vererben von Wertpapieren vorgehen können


Wertpapiere, zu denen auch Aktien gehören, zählen zu den Sachwerten, die selbstverständlich ein Teil einer jeden Erbschaft sein können.

  • Es gibt zwei Hauptwege, wie Sie Aktien und auch andere Wertpapiere vererben können. Der einfachste Weg besteht darin, dass Sie derjenigen Person schon zu Lebzeiten Zugriff auf Ihr Wertpapierdepot ermöglichen, der Sie die Wertpapiere später vererben möchten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Depotverfügung über den Tod hinausgeht. Denn dann kann der Erbe direkt nach Ihrem Tod über die Papiere verfügen.
  • Falls Sie den späteren Erben noch nicht zu Lebzeiten ermächtigen möchten, über Ihr Wertpapierdepot zu verfügen, bietet sich die zweite Alternative an. Diese besteht darin, dass Sie im Zuge Ihres Testaments festlegen, dass die entsprechende Person nach Ihrem Tod über das Wertpapierdepot verfügen darf.
  • In diesem Fall erhält der Erbe praktisch alle Wertpapiere, die sich zum Zeitpunkt Ihres Todes im Depot befinden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, genau festzulegen, dass der Depotbestand unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Dann müssen Sie allerdings exakt definieren, welche Wertpapiere für welche Person gedacht sind.

Was Sie bezüglich Aktien als Erbschaft beachten sollten

  • Es gibt durchaus einige Punkte, die Aktien als Erbschaft zu einer Besonderheit machen. Zu beachten ist beispielsweise, dass sich der Kurs - und somit auch der Wert der Aktien - stetig verändern kann.
  • Angenommen, Ihre Wertpapierbestände haben aktuell einen Gesamtwert von 50.000 Euro. Nach Ihrem Tod kann es jedoch passieren, dass der Gesamtwert der Wertpapiere nur noch bei 40.000 Euro liegt. Diesen möglichen Wertverlust sollten Sie in der gewünschten Aufteilung der Erbschaft genauso berücksichtigen wie eventuelle Kursgewinne.
  • Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass der Handel mit Wertpapieren grundsätzlich nur volljährigen Personen erlaubt ist. Es gestaltet sich in der Praxis also relativ schwierig, wenn Sie beispielsweise Ihren minderjährigen Kindern Wertpapiere vererben möchten. In diesem Fall wird die Regelung in Kraft treten, dass eine Verfügung ausschließlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen kann.
  • Da Erben ab dem Überschreiten des persönlichen Steuerfreibetrages Erbschaftssteuer zahlen müssen, kann eine Schenkung zu Lebzeiten oftmals finanzielle Vorteile haben. Bei dieser Schenkung kann der spätere Erbe nämlich alle zehn Jahre aufs Neue seinen Steuerfreibetrag nutzen, bei der Erbschaft jedoch nur einmalig.
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