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AEVO-Präsentation - so bereiten Sie sich auf die praktische Ausbilderprüfung vor

Zwischen dem Lernen tut eine kleine Auszeit gut.
Zwischen dem Lernen tut eine kleine Auszeit gut.
Möchten Sie Ausbilder werden, benötigen Sie dafür eine sogenannte AEVO-Präsentation. Das Berufsbildungsgesetz fordert bestimmte Qualifikationen, damit Sie andere Menschen ausbilden können.

Was Sie benötigen:

  • Prüfungstraining

Was die AEVO-Präsentation zu bedeuten hat

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) bestimmte Anforderungen als Ausbilder erfüllt sein müssen.

  • In jedem Betrieb muss in Deutschland ein Ausbilder nach der AEVO tätig sein. Das setzt voraus, dass in einem Unternehmen nach dem Dualen System ausgebildet wird (Theorie und Praxis).
  • Es gibt dann für den Auszubildenden einen Ansprechpartner. Das ist der Ausbilder, der auch für die Ausbildung verantwortlich ist.
  • In Deutschland haben viele Ausbilder eine sogenannte Fachqualifikation nach AdA. Das ist die Ausbildung der Ausbilder. Allerdings benötigen Freiberufler keine AEVO-Prüfung. Dazu gehören unter anderem Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte, Tierärzte und Rechtsanwälte sowie Apotheker und Notare. Die Eignung erhalten alle direkt nach der Zulassung. Zu der Ausbildung gehört auch eine Präsentation.
  • Es gibt keine gesetzliche Voraussetzung für die Ada-Prüfung, laut der AEVO. Es wird kein Studium verlangt oder gar eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Haben Sie die schriftliche Prüfung bestanden, erfolgt eine Präsentation oder eine Ausbildungssituation.

So bereiten Sie sich auf die Ausbilderprüfung vor

Damit Ihnen die AEVO-Präsentation gelingt, sollten Sie sich gut vorbereiten.

  • Es gibt bei der Ausbilderprüfung einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Beides muss bestanden werden.
  • Im praktischen Teil steht mittlerweile die AEVO-Präsentation im Vordergrund. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie Kurse besuchen, die auf die Präsentation hinarbeiten. So bekommen Sie auch die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen sowie rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Diese werden im schriftlichen Teil abgefragt.
  • Fragen Sie bei der Industrie und Handelkammer nach, welche Kurse angeboten werden.
  • Sie werden in der Ausbildung auch Ausbildungen planen und vorbereiten. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie in der entsprechenden Abteilung hospitieren können, wenn Sie es nicht schon tun.
  • Die Prüfungsinhalte: Ausbildungsvorrausetzungen prüfen und Ausbildung planen und vorbereiten, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
  • Zur bestandenen Prüfung gehört natürlich auch die persönliche Eignung, berufliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.

Haben Sie die Prüfung bestanden, haben Sie die Berechtigung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen.

helpster.de Autor:in
Iris Gödecker
Iris GödeckerIris ist in Westfalen geboren und hat lange im medizinischen Bereich gearbeitet. Heute arbeitet sie als Autorin und ist ehrenamtlich in der Trauerhilfe tätig. Somit eine Expertin für die Kategorie Medizin und Familie.
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