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Adresse: Änderung der Anschrift nach Umzug - daran sollten Sie denken

Geben Sie nach dem Umzug Ihre neue Adresse bekannt.
Geben Sie nach dem Umzug Ihre neue Adresse bekannt.
Nach Ihrem Umzug hat sich Ihre Adresse geändert? Vergessen Sie nicht, Ihre Freunde, Ihre Familie, Ämter und Behörden über die Änderung Ihrer Anschrift zu informieren.

Sie sind umgezogen? Dann herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus. Hoffentlich werden Sie sich an Ihrem neuen Wohnort wohlfühlen.

Ihre Adresse hat sich geändert

Mit Ihrem Umzug hat sich sicher einiges für Sie verändert - auch Ihre Anschrift.

  • Damit Sie für Ihre Freunde und Ihre Familie erreichbar bleiben, sollten Sie nicht vergessen, diese über Ihren Umzug zu informieren und ihnen Ihre neue Adresse und (gegebenenfalls) auch Ihre neue Telefonnummer mitzuteilen.
  • Auch wenn Sie froh sind, dass der Umzugsstress nun ein Ende hat und Sie sich sicher etwas Ruhe verdient haben, sollten Sie es nicht versäumen, sich umgehend beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
  • Denken Sie auch an Ihre Kraftfahrzeuge. Als Fahrzeughalter sind Sie dazu verpflichtet, die Änderung Ihrer Anschrift beim Straßenverkehrsamt bekannt zu geben und Ihre Fahrzeugpapiere dort entsprechend ändern zu lassen.

Änderung der Anschrift - daran sollten Sie denken

Nachdem Sie nun die Menschen, die Ihnen nahe stehen, über Ihren Umzug informiert haben und sich (und Ihr Auto) an- beziehungsweise umgemeldet haben, sollten Sie sich die Zeit nehmen, auch noch andere (wichtige) Stellen über Ihre Adressänderung zu informieren.

  • Damit Ihre Post nicht verloren geht, sollten Sie den Nachsendeservice der Post nutzen. Stellen Sie einen Nachsendeantrag. Dieser Service ist zwar gebührenpflichtig, macht aber Sinn. Sie können den Antrag ganz einfach online stellen.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank und sämtliche Versicherungen über Ihren Wohnortwechsel. Sind Sie selbstständig, dann vergessen Sie nicht, Ihren Kunden die Änderung Ihrer Adresse rechtzeitig mitzuteilen.
  • Auch Ämter und Behörden (zum Beispiel das Arbeitsamt oder die Kindergeldkasse) sollten Sie umgehend informieren. Oft lässt sich das telefonisch oder per E-Mail erledigen.

Das war doch gar nicht so schlimm, oder? Nun dürfen Sie sich aber endlich eine wohlverdiente Pause gönnen, sich vom Umzugsstress erholen und ihr neues Wohngefühl genießen.

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