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Adoptionspapiere richtig beantragen - so geht es

Vertrauen schafft Grundlage für eine Adoption.
Vertrauen schafft Grundlage für eine Adoption.
Wenn Sie als Ehepaar ein Kind adoptieren wollen bzw. bereit sind, einem Kind durch Adoption eine Zukunft und eine liebevolle Familie zu geben, müssen Sie eine ganze Reihe von Adoptionspapiere beibringen und Vorschriften erfüllen, damit Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind über eine Adoption – egal ob aus Deutschland oder aus dem Ausland – gelingen kann. Damit Sie die Adoptionspapiere richtig beantragen, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Jugendamt aufnehmen.

Was Sie benötigen:

  • Adoptionspapiere
  • Referenzen
  • Gesundheitszeugnisse
  • Ausweise
  • Adressen der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter
  • Adressen von Auslandsadoptionsvermittlungsstellen
  • Erbrechtliche Kenntnisse
  • Kenntnisse über Familienrecht
  • Kenntnisse über Adoptionsvermittlungsgesetze
  • Vermittlungsstellen
  • Jugendamt

Grundsätzliche Voraussetzungen für  Bewerbungsverfahren und Bewilligung der Adoptionspapiere

  • Die Annahme eines Kindes durch eine Adoption ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient und zugleich zu erwarten ist, dass zwischen dem Kind und dem Annehmenden ein so genanntes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
  • Diese beiden Erfordernisse sind die maßgeblichen Voraussetzungen für die Annahmeempfehlung der Adoptionsvermittlungsstelle und des Vormundschaftsgerichtes.
  • Keine Voraussetzung für die Annahme eines Kindes ist die Kinderlosigkeit eines Ehepaares.
  • Für die Abwicklung einer Adoption im Ausland sind verschiedene, beglaubigte Urkunden bzw. Adoptionspapiere notwendig. Dazu gehören Lebenslauf, Heiratsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis, Einkommensnachweis sowie ein Gesundheitszeugnis.
  • Zum Teil verlangen die Vermittlungsstellen diverse Referenzen von Führungspersönlichkeiten wie Arbeitgeber, Bürgermeister etc. Die Beglaubigung dieser Unterlagen können nur die zuständigen Behörden in Deutschland vornehmen.
  • Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter sowie die Landesjugendämter und weitere anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen dürfen in Deutschland Adoptionen vermitteln.
  • Auch werden von den meisten Vermittlungsstellen für die Übersetzung der Adoptionspapiere in die gewünschte Sprache (z. B. Englisch) nur vereidigte Übersetzer, die beim jeweiligen Landgericht zugelassen sind, anerkannt.
  • Nachdem der Adoptionsbewerber Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen hat, erfolgt in der Regel das Gespräch zwischen den Bewerbern und der Sozialarbeiterin, in dem über das Verfahren zur Feststellung der Adoptionseignung aufgeklärt wird. Es wird klargestellt, dass die Bewerber grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes haben. Am Ende des Gespräches erhält das Bewerberpaar einen Fragebogen, worin unter anderem der Kinderwunsch näher begründet werden muss. Nach Erledigung des Fragebogens ist dieser wieder beim zuständigen Jugendamt einzureichen.

Verlangte Adoptionspapiere in Deutschland

Für die Abwicklung einer Adoption in Deutschland benötigen Sie diverse Unterlagen. Besprechen Sie die Anforderungen ausführlich mit den deutschen Jugendämtern. In den meisten Fällen müssen Sie folgende Papiere beantragen bzw. einreichen:

  • Nach Ihrem Gespräch beim zuständigen Jugendamt oder bei der Adoptionsvermittlungsstelle erhalten Sie einen Antrag, den Sie als ausgefüllte Adoptionsbewerbung bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt mit Geburts- und Heiratsurkunden beider Partner zurückgeben sollten.
  • Stellen Sie sich auch auf das Anfertigen ausführlicher Lebensläufe ein. Wichtige Details dazu können Sie beim Besprechungstermin bereits erfragen.
  • Das Jugendamt verlangt auch weiterhin polizeiliche Führungszeugnisse beider Partner, sowie jeweils ein ärztliches Attest vom behandelnden Hausarzt.
  • Ebenso verlangen die Behörden Verdienstnachweise sowie eine Beschreibung über die Wohnverhältnisse bzw. Angaben zu Wohneigentum.

Nach Einreichung aller Adoptionspapiere heißt es für Sie als Bewerber zunächst abzuwarten und Geduld zu haben, denn die Wartezeit ist unter Umständen sehr lang. Die formelle Feststellung einer Adoption ist erst gegeben und rechtswirksam, wenn das Vormundschaftsgericht diese festgestellt hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist.

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