Was Sie benötigen:
- ein nettes Ausbildungsunternehmen
- eine gute Steuerberatung
- etwas Sparsamkeit
Keine Panik wegen der Abzüge beim Lehrlingslohn
Die Abzüge in der Ausbildung sind gesetzlich geregelt. Sie bestehen aus dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dann kommt aber noch der Fiskus, der auch für den Einzug der Kirchensteuer zuständig ist.
- Dies hört sich alles sehr viel an, denn jeder Azubi freut sich auf sein erstes Gehalt. Doch die Abzüge in der Ausbildung sind angesichts der Höhe der Entlohnung nicht all zu hoch.
- Die Sozialabgaben trägt der Betrieb fast zur Hälfte mit. Die Steuer fängt an, sich, je nach Steuerkasse, ab 800 € bemerkbar zu machen.
- Sollten Sie ein sehr kleines Lehrentgelt erhalten, können Abzüge in der Ausbildung schon wehtun.
- Wenn dieses jedoch den Betrag von 325 € monatlich nicht überschreitet, sprechen Sie mit der Personalabteilung.
- Es besteht die Chance, dass das Ausbildungsunternehmen die Nebenkosten alleine trägt. Für diese Abmachung bedarf es der Schriftform.
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Auch wer in Ausbildung steht - kann mehr netto erhalten
- Wenn Sie steuerliche Abzüge in der Ausbildung haben, dann sollten Sie prüfen lassen, ob Sie nicht aufgrund der Fahrtkosten und anderen nötigen Ausgaben die zur Ausbildung gehören, einen Freibetrag erhalten können.
- Wird dieser vom Finanzamt genehmigt, haben Sie trotz der Abzüge während der Ausbildung etwas mehr netto auf Ihrem Gehaltskonto.
Trotz der Abzüge während der Ausbildung - an die Zukunft denken
- Am besten überlegen Sie, ob Sie dieses mehr an netto nicht gewinnbringend anlegen könnten.
- Da bieten sich Bausparverträge, Fondssparen oder Sparbriefe an.
- Auch aus kleinen Beträgen kann nach den 2 oder 3 Lehrjahren ein größerer Betrag werden.
- Viele dieser Anlagen fordern ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Wenn Sie dieses noch nicht erreicht haben, müssen Sie nicht auf das Sparen verzichten.
- In dem Fall reicht es oft, wenn ein Erziehungsberechtigter mit unterschreibt.
- Es mag bedauerlich erscheinen, dass der Staat schon Abzüge innerhalb der Ausbildung bestimmt hat.
- Aber es hat auch sein Gutes, die erste Vorsorge zur Rente beginnt und gegen Arbeitslosigkeit ist man auch gleich versichert.
Der Beginn der Ausbildung ist der erste Schritt ins Erwachsenleben, wenn man es umsichtig anstellt, kann Großes draus werden. Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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