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Abtretungserklärung bei Unfallschaden - darauf sollten Sie achten

Unfälle sind immer mit Kosten verbunden.
Unfälle sind immer mit Kosten verbunden.
Unfälle passieren immer wieder und solch eine Situation zieht stets Unannehmlichkeiten nach sich. Wer sich als Geschädigter nicht mit der Versicherung herumschlagen möchte, kann nach nach einem Unfallschaden eine Abtretungserklärung abschließen.

Was Sie benötigen:

  • Versicherungsdaten

Was bedeutet Abtretungserklärung

Eine Abtretungserklärung kann nicht nur nach einem Unfallschaden getätigt werden, Sie können diese in vielen Fällen verwenden, da sie sich wie folgt definiert:

  • Mit einer Abtretungserklärung wird eine Forderung, die Sie gegen eine Person haben, an eine dritte Person abgetreten.
  • Dies bedeutet, dass sich die dritte Person um das Einziehen der Forderung kümmert.
  • In der Regel geschieht dies aus Vereinfachungsgründen, damit nicht zwei Forderungen abgearbeitet werden müssen: Sie haben eine Forderung gegen jemanden und gleichzeitig hat eine weitere dritte Person eine Forderung gegen Sie.

Die Forderung nach einem Unfallschaden weiterreichen

Wenn Sie nach einem Unfallschaden eine Forderung weitergeben, also eine Abtretungserklärung abgeben, dann sollten Sie Folgendes beachten:

  • Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie eine Abtretungserklärung geschrieben sein muss. Das heißt, Sie können eine Abtretungserklärung frei formulieren.
  • In der Abtretungserklärung müssen natürlich Ihre vollständigen persönlichen Daten vorhanden sein (Name, Anschrift) und ebenso die Daten der Versicherungsgesellschaft, die den Schaden übernehmen muss.
  • Die Abtretungserklärung nach einem Unfallschaden wird direkt mit der Kfz-Werkstatt geschlossen. Die Kfz-Werkstatt stellt nach der Reparatur des Autos die Rechnung für die Versicherungsgesellschaft.
  • Aus diesem Grund muss in der Abtretungserklärung unbedingt vermerkt sein, dass alle Forderungen zwischen Ihnen und der Kfz-Werkstatt abgegolten sind. Ansonsten könnte die Kfz-Werkstatt Ihnen nochmals eine Rechnung stellen. Ebenfalls sollte die Abtretungserklärung den Vermerk enthalten, dass die Kfz-Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.
  • Eine Abtretungserklärung kann auch mit dem Sachverständigen geschlossen werden, der an Ihrem Auto den Unfallschaden begutachtet hat und das Gutachten an die Versicherung weitergeleitet hat.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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