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Abschreibung der Beleuchtung in einem Laden richtig vornehmen

Beleuchtung können Sie steuerlich absetzen.
Beleuchtung können Sie steuerlich absetzen.
Selbstständige und Unternehmen können normalerweise alle Kosten, die mit dem Unternehmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen. Gleiches gilt dementsprechend für die Abschreibung der Beleuchtung.

Die Definition von Abschreibung

Der Begriff Abschreibung definiert sich wie folgt:

  • Sobald ein Unternehmen oder ein Selbstständiger Umlauf- oder Anlagevermögen einkauft, kann dieses abgeschrieben werden. Hierbei wird zwischen einem geringwertigen Wirtschaftsgut und einem langlebigen Wirtschaftsgut unterschieden. Zu letzterem zählen zum Beispiel Büromöbel, Computer oder Gebäude. Von einem geringwertigen Wirtschaftsgut hingegen wird immer dann gesprochen, wenn dies eine kurze Lebensdauer besitzt und einen bestimmten Anschaffungswert nicht überschreitet.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben, das heißt, die Kosten für die Anschaffung kommen im Wirtschaftsjahr zu 100% zum Tragen. Im Detail bedeutet dies, dass die Anschaffungskosten zu 100% von der Steuer abgesetzt werden können.
  • Langlebige Wirtschaftsgüter werden auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Hier kommt entweder die lineare oder die degressive Abschreibung infrage.

Die Ladenbeleuchtung von der Steuer absetzen

Die Beleuchtung für einen Laden kann entweder sofort abgeschrieben werden oder auf mehrere Jahre verteilt werden. Um die richtige Abschreibungsform zu finden, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Sollte die Beleuchtung nicht mehr als 410 Euro kosten, dann kann diese Beleuchtung sofort auf einen Schlag abgeschrieben werden. Das heißt, die Kosten für die Beleuchtung werden im selben Wirtschaftsjahr zu 100% von der Steuer abgesetzt. Nachdem die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter immer wieder geändert wird, sollten Sie im Einzelfall nachforschen, welche Grenze im Moment aktuell ist.
  • Für den Fall, dass Ihre Beleuchtung für Ihren Laden mehr als 410 Euro gekostet hat, müssen Sie sich über die Abschreibung für Abnutzung-Tabelle (AfA-Tabelle) erkundigen, über wie viele Jahre Sie diese Kosten abschreiben müssen. Die Anschaffungskosten werden dann auf die entsprechende Anzahl der Jahre verteilt. Beispiel: Gilt eine Abschreibungszeit von acht Jahren, dann würde dies einen jährlichen Prozentsatz von 12,5% ergeben. Dieser Prozentsatz wird von den Anschaffungskosten berechnet und pro Jahr abgesetzt (lineare Abschreibung).
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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