- 06.10.2010 Dr. Kathrin Kiss-Elder
Grundsätzlich hat auch der Abschlusssatz in Bewerbungen völlig fehlerfrei und in guter Sprache formuliert zu sein. Er muss höflich und direkt formuliert werden.
Beim Formulieren des Abschlusssatzes sollte einiges bedacht werden
- Der Abschlusssatz in Bewerbungen darf nicht zu kompliziert formuliert werden. Er darf höchstens zwei Nebensätze enthalten und über nicht mehr als zwei Zeilen gehen.
- Das war das Grundsätzliche. Jetzt zum Inhalt Ihres Abschlusssatzes in Ihrer Bewerbung: Jeder weiß, dass Bewerber mit Textbausteinen arbeiten. Dieser Satz sollte aber nicht dazu gehören. Der Abschlusssatz in Bewerbungen muss Ihnen möglichst direkt aus dem Herzen quellen. Eine Botschaft, die Sie an die Firma richten, in der Sie gern beschäftigt sein wollen. Die Botschaft, die Sie an den Menschen in der Firma richten, der darüber entscheiden wird, ob Sie aufgrund Ihrer Bewerbung eingeladen werden oder nicht.
- Der Abschlusssatz in Bewerbungen darf appellativ, auffordernd sein: „Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in einem Bewerbungsgespräch die Gelegenheit geben, Sie näher kennen zu lernen.“ „Bitte geben Sie mir die Gelegenheit, meine Eignung in einem Bewerbungsgespräch weiter darzustellen.“
- Sie dürfen auch noch schlichter formulieren – schlichter ist in der Regel besser: „Ich würde mich freuen, Ihre Firma näher kennen zu lernen.“ oder „Ich würde mich freuen, in einem Gespräch mehr über die Stelle zu erfahren.“
- Sie dürfen auch direkter formulieren, wenn es Ihnen entspricht: „Die Stelle ist meine Traumstelle – bitte geben Sie mir die Gelegenheit, meine Eignung in einem persönlichen Gespräch weiter darzustellen.“
- In einen Abschlusssatz gehören auch wesentliche Informationen, etwa: „Vom … bis … bin ich in Urlaub und in der Zeit nur über meine Handynummer ….. zu erreichen.“
Viel Erfolg!