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Abmahnung wegen Krankheit - was tun?

Anwalt und Betriebsrat helfen bei Abmahnungen.
Anwalt und Betriebsrat helfen bei Abmahnungen.
Zum ureigensten Anspruch aus dem Arbeitsrecht gehört es, dass Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit entschuldigt der Firma fern bleiben dürfen - ohne, dass hierfür Sanktionen seitens des Arbeitgebers zu befürchten sind. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, den Arbeitnehmer für eine zulässige Krankschreibung zu entlassen. Trotzdem erhalten manche Arbeitnehmer eine Abmahnung bei Krankheit.

Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein

  • Krankheit allein berechtigt nicht zu einer Abmahnung. Denn Abmahnungen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende Vertragsverstöße zugrunde liegen.
  • Krankheit bzw. krankheitsbedingten Ausfälle allein sind nicht willentlich herbeigeführt und somit kein Abmahnungsgrund.
  • Arbeitsbummelei oder eine Missachtung der Anzeige- bzw. Nachweispflicht, zu der ein Arbeitnehmer bei Krankheiten verpflichtet ist, kämen als mögliche Abmahnungsgründe für eine Abmahnung in Zusammenhang mit einer Krankheit in Betracht.
  • Auch häufiges und über eine lange Zeit hinaus gehendes Fehlen kann den Job gefährden. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen nicht einmal verpflichtet, zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Er kann den Arbeitnehmer auch ordnungsgemäß kündigen.
  • Fällt der Arbeitnehmer lange Zeit aus und ist laut Gesundheitsprognose wochen- bzw. monatelang nicht in der Lage, für die Firma tätig zu sein, ist ebenfalls eine Abmahnung oder Kündigung möglich. Zwar muss der Arbeitgeber vorab prüfen, ob er den Arbeitsausfall seines Mitarbeiters anders abdecken kann. Allerdings ist es ihm z.B. nicht zuzumuten, voraussichtlich zwei Jahre lang befristete Arbeitnehmer zur Überbrückung einzustellen (Hessisches LAG, AZ: 2/9 Sa 1288/00).

So wehren Sie eine Abmahnung ab

  1. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Krankheit, sollten Sie sofort aktiv werden und sich wehren.
  2. Verweigern Sie die Unterschrift unter der Abmahnung. Sie würden damit die Rechtmäßigkeit der Abmahnung anerkennen.
  3. Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sofort Beweise (z.B. Zeugenaussagen von Kollegen) sichern, die die Haltlosigkeit der Abmahnung dokumentieren (z.B. Abmahnungen, die andere Kollegen in ähnlichen Situationen erhielten) und Ihre gesundheitliche Situation bestätigen.
  4. Verfassen Sie eine Gegendarstellung mit allen wesentlichen Fakten (Krankschreibungstermin, Termin der Meldung an den Arbeitgeber, Erhalt der Abmahnung mit Angabe des Grundes, Widerlegung der vorgeworfenen Pflichtverletzung usw.) und verlangen Sie, dass diese Bestandteil Ihrer Personalakte wird.
  5. Informieren Sie den Betriebsrat. Legen Sie Beschwerde gegen die Abmahnung wegen Krankheit ein und fügen Sie die Gegendarstellung sowie Zeugenaussagen bei. Bitten Sie um Vermittlung.
  6. Existiert kein Betriebsrat, sollten Sie den Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung wegen Krankheit unter Beifügung der Nachweise zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
  7. Sie können auch beim Arbeitsgericht beantragen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung wegen Krankheit zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt. Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine Abmahnung berechtigt ausgesprochen war.
  8. Fühlen Sie sich der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber nicht gewachsen, sollten Sie einen Anwalt um Unterstützung bitten. Er kann die Abmahnung wegen Krankheit prüfen bzw. abwehren.
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