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Ablösevertrag für Küche - darauf sollten Sie achten

Küche ist kein Spekulationsobjekt.
Küche ist kein Spekulationsobjekt.
Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Wenn Sie beim Umzug jedesmal die Küche aus- und wieder einbauen, leidet das Material. Verkaufen Sie sie lieber Ihrem Nachmieter und setzen Sie einen ordentlichen Ablösevertrag auf.

Ein Umzug kann eine willkommene Gelegenheit sein, sich mal wieder neu einzurichten und sich eine neue Küche zu leisten. Vor allem dann, wenn Sie sich scheuen, die alte Küche in Ihrer letzten Mietwohnung schon wieder auszubauen und das Material zwangsläufig zu schädigen, sollten Sie mit Ihrem Nachmieter verhandeln und ihm nach Möglichkeit die Küche verkaufen. Um spätere Reklamation zu vermeiden, sollten Sie einen Ablösevertrag aufsetzen.

Mit einem Ablösevertrag den Verkauf absichern

  • Besichtigen Sie zusammen mit Ihrem Nachmieter die Küche. Vermeiden Sie es, einen Ablösevertrag zu vereinbaren, ohne dass der neue Mieter Ihre Küche gesehen hätte. Fühlt sich der Nachmieter später enttäuscht oder getäuscht, müssen Sie sich unnötigerweise auf eine Auseinandersetzung einlassen.
  • Bereiten Sie den Besichtigungstermin vor, indem Sie die Küche in einem sauberen Zustand präsentieren. Gehen Sie davon aus, dass niemand Lust hat, eine unappetitlich aussehende Küche zu kaufen.

Beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen

  • Stellen Sie im Ablösevertrag klar, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
  • Beschreiben Sie die Küche in ihren Einzelteilen.
  • Benennen Sie vor allem die elektrischen Geräte. Machen Sie gemeinsam eine Funktionsprüfung und stellen Sie fest, dass die Geräte ordnungsgemäß funktioniert haben.
  • Sollten einzelne Mängel bestehen, beschreiben Sie diese.

Verschweigen Sie nichts arglistig

  • Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, von außen nicht erkennbare, Ihnen aber bekannte Mängel zu offenbaren. Sie riskieren ansonsten die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
  • Gegebenenfalls reparieren Sie abgenutzte, baufällige, schimmelige oder verfaulte Teile und erhöhen den Verkaufswert und die Verkaufsfähigkeit Ihrer Küche.
  • Schließen Sie jegliche Gewährleistung aus und vereinbaren Sie mit dem Nachmieter im Ablösevertrag, dass er die Küche so kauft, wie er sie besichtigt hat.
  • Vereinbaren Sie einen Übergabetermin, der regelmäßig mit dem Einzug des Nachmieters in Ihre bisherige Wohnung zusammenfallen dürfte.

Achten Sie auf die Zahlungsmodalitäten

  • Vereinbaren Sie den vom Nachmieter zu zahlenden Kaufpreis. Setzen Sie den Kaufpreis nicht zu hoch an und spekulieren Sie nicht auf einen überhöhten Kaufpreis. Schließlich wollen Sie sich den Ausbau und erneuten Einbau ersparen.
  • Klären Sie die Zahlungsweise. Im Idealfall verlangen Sie Barzahlung und treffen sich mit dem Nachmieter beim Einzugstermin. Ansonsten sollte der Nachmieter den Kaufpreis bis spätestens zu einem zu vereinbaren Datum auf Ihr Konto überwiesen haben.
  • Es wäre nicht verkehrt, wenn Sie beim Besichtigungstermin eine dritte Person als Zeugen dazu bieten würden, die das, was Sie besprochen haben, notfalls bezeugen kann. Gut ist, wenn sie den Ablösevertrag selbst als Zeuge mitunterschreibt.
  • Übergeben Sie die Küche in einem sauberen Zustand.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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