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Ablauf einer Tarifverhandlung - eine einfache Erklärung

Streiken Sie für mehr Lohn.
Streiken Sie für mehr Lohn. © Gerd_Altmann / Pixelio
Wenn die Löhne der Arbeitnehmer schon eine gewisse Zeit nicht mehr erhöht wurden, fordern die Gewerkschaft häufig Lohnerhöhungen von den Arbeitgebern. Was dann zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband beginnt, ist der Ablauf einer Tarifverhandlung.

Eine Tarifverhandlung beginnt

Da der Arbeitgeberverband in den meisten Fällen etwas gegen höhere Löhne der Arbeitnehmer einzuwenden hat, werden Tarifverhandlungen begonnen. Der Ablauf einer Tarifverhandlung kann sich zügig gestalten, indem sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband relativ schnell einig werden, oder die Tarifverhandlung zieht sich wie Kaugummi, was in den meisten aller Fälle so ist.

  • Der Ablauf einer Tarifverhandlung gestaltet sich so, dass sich die zuständigen Gewerkschaftsvertreter mit den zuständigen Leuten vom Arbeitgeberverband zusammen an einen Tisch setzen und über höhere Löhne verhandeln.
  • Diese Sitzungen können oft Tage oder sogar Wochen dauern. Sollten die Verhandlungen zu einem Ergebnis führen, wird ein neuer Tarifvertrag geschlossen, der mindestens 1 Jahr gültig ist. Das heißt, für beide Seiten dürfen während dieser Zeit keine Streiks noch Aussperrungen stattfinden.
  • Wenn dann aber, trotz mehrmaliger Sitzungen, kein Ergebnis erzielt wurde, erklärt man die Tarifverhandlungen als gescheitert. In diesem Fall geht der Ablauf der Tarifverhandlungen erst weiter, wenn ein unabhängiger Schlichter eingesetzt wurde. Der Schlichter soll versuchen, beide Seiten wieder an einen Tisch zu bringen und einen Kompromiss auszuhandeln.

Der Ablauf einer Streikaktion

  • Der Ablauf einer Tarifverhandlung geht dann so weiter, dass, wenn auch der unabhängige Schlichter zu keinem Ergebnis für beide Parteien kommt, die Schlichtungsverhandlungen als gescheitert erklärt werden. In diesem Fall wird die Gewerkschaft nun eine Abstimmung ihrer Mitglieder anberaumen, in der über einen Streik abgestimmt wird.
  • Bei dieser sogenannten Urabstimmung müssen sich 75 % aller betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik aussprechen. Sollte das der Fall sein, wird gestreikt, was bedeutet, dass die Gewerkschaften bestimmen, in welchen Regionen die Arbeit für eine gewisse Zeit niedergelegt wird.
  • Der weitere Ablauf einer Tarifverhandlung sieht dann so aus, dass, wenn der Arbeitgeberverband bereit ist, ein neues Angebot für mehr Lohn vorzulegen, die Streiks erst einmal ausgesetzt werden. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten dann. Wenn das aber dann auch wieder nicht geschieht, kann weiter gestreikt werden.
  • Geben sich die Gewerkschaften allerdings zufrieden, wird eine zweite Urabstimmung mit den Gewerkschaftsmitgliedern veranstaltet, und wenn bei dieser Abstimmung 25 % der Mitglieder den Vorschlag akzeptieren, kann ein neuer Tarifvertrag in Kraft treten.

In den Zeiten des Streiks werden die Arbeitnehmer aus den Gewerkschaftskassen finanziell unterstützt.

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